Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.04.2023 aufgehoben
§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2022 in Kraft und mit Ablauf des 15. April 2023 außer Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung
V. v. 13.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 37
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