(1) Im Prüfungsbereich „Warenwirtschaft" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
- das Vorgehen zur Beschaffung von Waren zu beschreiben,
- 2.
- die Annahme und Kontrolle von Waren zu erläutern,
- 3.
- die werterhaltende Lagerung von Waren zu erläutern,
- 4.
- Marketingmaßnahmen anlassbezogen auszuwählen und deren Umsetzung zu beschreiben,
- 5.
- die Präsentation von Waren darzustellen,
- 6.
- den Verkauf von Waren unter Nutzung von Zahlungssystemen und Kassensystemen zu erklären,
- 7.
- die Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit darzustellen sowie
- 8.
- wesentliche fachliche Zusammenhänge aufzuzeigen und seine Vorgehensweise zu begründen.
(2) 1Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. 2Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.