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Artikel 13 - GWB-Digitalisierungsgesetz (GWBDigiG k.a.Abk.)

Artikel 13 Inkrafttreten



(1) Die Artikel 6 und 8 treten mit Wirkung vom 5. Januar 2021 in Kraft.

(2) Artikel 9 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. Januar 2021.

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