Artikel 13 - Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)

Artikel 13 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 KVLG 1989 § 8

In § 8 Absatz 2c des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2387) geändert worden ist, werden die Wörter „Aufwendung von mindestens 2 Euro" durch das Wort „Aufwendungen" und wird das Wort „ist" durch das Wort „sind" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 13 PpSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 PpSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PpSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Qualifizierungschancengesetz
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2651
Artikel 4c QuaChaG Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
... Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2394 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Satz 2 wird wie folgt ...


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