Tools:
Update via:
Artikel 145 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
G. v. 23.05.1949 BGBl. S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 29.09.2020 BGBl. I S. 2048
Geltung ab 24.05.1949; FNA: 100-1 Grundgesetz
16 frühere Fassungen | wird in 1732 Vorschriften zitiert
Geltung ab 24.05.1949; FNA: 100-1 Grundgesetz
16 frühere Fassungen | wird in 1732 Vorschriften zitiert
Artikel 145
(1) Der Parlamentarische Rat stellt in öffentlicher Sitzung unter Mitwirkung der Abgeordneten Groß-Berlins die Annahme dieses Grundgesetzes fest, fertigt es aus und verkündet es.
(2) Dieses Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft.
(3) Es ist im Bundesgesetzblatte zu veröffentlichen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/145_GG.htm