1Die
§§ 136 bis 147 finden entsprechende Anwendung auf Grubenbaue und sonstige nicht von
§ 136 erfasste Hinterlassenschaften aus abgeschlossenen bergbaulichen und industriellen Betätigungen, von denen eine Exposition verursacht wird oder werden kann, die nicht außer Acht gelassen werden kann, sofern die Kontamination auf abgeschlossene menschliche Betätigungen zurückzuführen ist.
2Satz 1 gilt nicht für die Schachtanlage Asse II, auf die
§ 57b des Atomgesetzes Anwendung findet.
§ 194 StrlSchG Bußgeldvorschriften (vom 05.06.2021) ... 134 Absatz 3, § 135 Absatz 3 Satz 1, § 139 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 148 Satz 1 , § 156 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 4 Satz 2 oder § 158 Absatz 2 zuwiderhandelt, ... 2, oder § 145 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit § 148 Satz 1 , eine Abschätzung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchführt, 11. ... 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1, § 145 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 148 , oder § 159 Absatz 2 Satz 1 eine Anmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ... 130 Absatz 1 Satz 3, § 134 Absatz 2 oder § 145 Absatz 1 Satz 3, auch in Verbindung mit § 148 Satz 1 , eine dort genannte Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... rechtzeitig übermittelt, 36. entgegen § 138 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 148 Satz 1 , oder § 167 Absatz 4 Satz 1 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ... oder nicht rechtzeitig macht, 37. entgegen § 140, auch in Verbindung mit § 148 Satz 1 , eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder ...