Für Anwärterinnen und Anwärter, die vor dem 26. Oktober 2022 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, ist die
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes vom
12. Januar 2017 (BGBl. I S. 82) weiter anzuwenden.