Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.07.2024

§ 14 - Raumausstattermeisterverordnung (RaumausMstrV)

V. v. 04.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 239
Geltung ab 01.07.2024; FNA: 7110-3-212 Handwerk im Allgemeinen

§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 14 ändert mWv. 1. Juli 2024 RaumausMstrV offen

1Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Raumausstattermeisterverordnung vom 18. Juni 2008 (BGBl. I S. 1087), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 66 der Verordnung vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist, außer Kraft.



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