§ 14 - Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)

neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.07.1977; FNA: 860-4-1 Sozialgesetzbuch
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§ 14 Arbeitsentgelt


§ 14 hat 4 frühere Fassungen und wird in 26 Vorschriften zitiert

(1) 1Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. 2Arbeitsentgelt sind auch Entgeltteile, die durch Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes für betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktzusage oder Unterstützungskasse verwendet werden, soweit sie 4 vom Hundert der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung übersteigen.

(2) 1Ist ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung. 2Sind bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung nicht gezahlt worden, gilt ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart.

(3) Wird ein Haushaltsscheck (§ 28a Absatz 7) verwendet, bleiben Zuwendungen unberücksichtigt, die nicht in Geld gewährt worden sind.


Text in der Fassung des Artikels 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) G. v. 15. April 2015 BGBl. I S. 583, 1008 m.W.v. 22. April 2015

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Frühere Fassungen von § 14 SGB IV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.04.2015Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
vom 15.04.2015 BGBl. I S. 583
aktuell vorher 11.08.2010Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
vom 05.08.2010 BGBl. I S. 1127
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
vom 10.12.2007 BGBl. I S. 2838
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
vom 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 14 SGB IV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 SGB IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28a SGB IV Meldepflicht (vom 01.01.2024)
... (Haushaltsscheck) mit den Angaben nach Absatz 8 Satz 1 zu erstatten, wenn das Arbeitsentgelt nach § 14 Absatz 3 aus dieser Beschäftigung regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht ... bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung den Zeitraum der Beschäftigung, das Arbeitsentgelt nach § 14 Abs. 3 für diesen Zeitraum sowie am Ende der Beschäftigung den Zeitpunkt der Beendigung, ... einer Meldung zu Beginn der Beschäftigung deren Beginn und das monatliche Arbeitsentgelt nach § 14 Abs. 3 , die Steuernummer des Arbeitgebers, die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung ... Art der Besteuerung, c) bei einer Meldung wegen Änderung des Arbeitsentgelts nach § 14 Abs. 3 den neuen Betrag und den Zeitpunkt der Änderung, d) bei einer Meldung am Ende der ...
§ 28h SGB IV Einzugsstellen (vom 01.01.2023)
... zur Rentenversicherung gezahlt wurden, und 2. die Höhe des Arbeitsentgelts ( § 14 Abs. 3 ), des von ihm getragenen Gesamtsozialversicherungsbeitrags und der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
neugefasst durch B. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 2055; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 9 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
§ 1 ArbPlSchG Ruhen des Arbeitsverhältnisses (vom 01.01.2020)
... im Kalenderjahr das ausgezahlte, um die gesetzlichen Abzüge geminderte Arbeitsentgelt ( § 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ) für den 15. bis 30. Wehrübungstag; der Antrag ist nur zulässig, wenn er ...

Beitragsverfahrensverordnung (BVV)
V. v. 03.05.2006 BGBl. I S. 1138; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233
§ 2 BVV Berechnungsvorgang (vom 01.07.2023)
... Vierten Buches Sozialgesetzbuch durch Anwendung des Faktors F auf das der Beschäftigung nach § 14 in Verbindung mit § 17 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde liegende Arbeitsentgelt. ... sowie des halben kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes auf das der Beschäftigung nach § 14 in Verbindung mit § 17 des Vierten Buches Sozialgesetzbuches zugrundeliegende Arbeitsentgelt ...
§ 8 BVV Entgeltunterlagen (vom 01.03.2024)
... von der Versicherungspflicht maßgebenden Angaben, 10. das Arbeitsentgelt nach § 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch , seine Zusammensetzung und zeitliche Zuordnung, ausgenommen sind Sachbezüge und ...
§ 9 BVV Beitragsabrechnung (vom 01.01.2023)
... Beschäftigte mit den Angaben nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und dem erzielten Arbeitsentgelt nach § 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gesondert zu erfassen, für die Beiträge nicht oder nach den Vorschriften des ...

Bürgergeld-Verordnung (Bürgergeld-V)
V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 2942; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 38
§ 2 Bürgergeld-V Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit (vom 01.08.2016)
... Bei der Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) ist von den Bruttoeinnahmen auszugehen. (2) bis ...

Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Artikel 1 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 8 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 2 MuSchG Begriffsbestimmungen
...  (5) Arbeitsentgelt im Sinne dieses Gesetzes ist das Arbeitsentgelt, das nach § 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit einer aufgrund des § 17 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch erlassenen ...

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
§ 82 SGB VII Regelberechnung (vom 03.05.2011)
... Der Jahresarbeitsverdienst ist der Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte (§ 14 des Vierten Buches) und Arbeitseinkommen (§ 15 des Vierten Buches) des Versicherten in den ...

Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)
Artikel 1 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3933
§ 38 SEG Derzeitiges Einkommen
... Einkommen sind Arbeitsentgelte nach § 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch , Arbeitseinkommen nach § 15 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und Erwerbsersatzeinkommen ...
§ 43 SEG Ausgleichszahlung an Witwen und Witwer
... nach Absatz 3 wird das gleichzeitig erzielte Einkommen oder Erwerbsersatzeinkommen nach den §§ 14 , 15 sowie 18a bis 18e des Vierten Buches Sozialgesetzbuch auf die Ausgleichszahlung nach Absatz 3 ...

Sonderversorgungsleistungsverordnung (SVersLV)
neugefasst durch B. v. 19.08.1998 BGBl. I S. 2366; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 19.06.2006 BGBl. I S. 1305
§ 2 SVersLV Einkommensanrechnung (vom 23.06.2006)
... sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen im Sinne der §§ 14 , 15, 18a Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (Erwerbseinkommen) sowie ...

Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
Artikel 22 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147, 1179; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 5 USG Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
... Verdienstausfall in Höhe des um die gesetzlichen Abzüge verminderten Arbeitsentgelts ( § 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ) ersetzt. (2) Reservistendienst Leistenden, die infolge der Dienstleistung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 17 BwEinsatzBerStG Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes
... im Kalenderjahr das ausgezahlte, um die gesetzlichen Abzüge geminderte Arbeitsentgelt ( § 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ) für den 15. bis 30. Wehrübungstag; der Antrag ist nur zulässig, wenn er ...

Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 05.08.2010 BGBl. I S. 1127
Artikel 1 3. SGBIVuaÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... einen anderen Träger der Rentenversicherung bekannt gegeben wird." 4. § 14 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Wird ein Haushaltsscheck (§ 28a ...

Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Artikel 1 5. SGB IV-ÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (vom 30.06.2015)
...  2. § 14 Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben.  ...

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
Artikel 1 SGBIVuaÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... Abs. 2" durch die Angabe „§ 1 Abs. 2 Satz 1" ersetzt. 6a. In § 14 Abs. 1 Satz 3 wird nach der Angabe „§ 3 Nr. 26" die Angabe „und 26a" ...

Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet
G. v. 19.06.2006 BGBl. I S. 1305
Artikel 8 SozEntschRÄndG Änderung der Sonderversorgungsleistungsverordnung
... sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen im Sinne der §§ 14 , 15, 18a Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (Erwerbseinkommen) sowie ...

Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
G. v. 28.06.2022 BGBl. I S. 969
Artikel 13 MiLoAnpG Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
... Vierten Buches Sozialgesetzbuch durch Anwendung des Faktors F auf das der Beschäftigung nach § 14 in Verbindung mit § 17 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde liegende Arbeitsentgelt. ... Zusatzbeitragssatzes ergebenden Beitragssatzes auf das der Beschäftigung nach § 14 in Verbindung mit § 17 des Vierten Buches Sozialgesetzbuches zugrundeliegende Arbeitsentgelt ...

Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2838
Artikel 1 ZAVFuSGBIIIÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246), wird wie folgt geändert: 1. In § 14 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 1 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... Wort „nach" eingefügt und wird jeweils die Klammer vor und nach der Angabe „ § 14 Absatz 3" gestrichen. g) Absatz 8 Satz 1 Nummer 4 wird wie folgt ... Wort „nach" eingefügt und wird jeweils die Klammer vor und nach der Angabe „ § 14 Absatz 3" gestrichen. bb) In Buchstabe b wird nach dem Wort ... das Wort „nach" eingefügt, wird jeweils die Klammer vor und nach der Angabe „ § 14 Absatz 3" gestrichen und wird nach dem Komma folgender Halbsatz angefügt:  ... Wort „nach" eingefügt und wird jeweils die Klammer vor und nach der Angabe „ § 14 Absatz 3" gestrichen. h) Absatz 9 Satz 3 wird aufgehoben. i) Absatz ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 1 4. SGBIVuaÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2012)
... mit den Angaben nach Absatz 8 Satz 1 zu erstatten, wenn das Arbeitsentgelt (§ 14 Absatz 3) aus dieser Beschäftigung regelmäßig 400 Euro im Monat nicht ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V)
V. v. 20.10.2004 BGBl. I S. 2622; aufgehoben durch § 10 V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 2942
§ 2 Alg II-V Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit (vom 01.01.2007)
... Bei der Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) ist von den Bruttoeinnahmen auszugehen. (2) ...

Beitragsüberwachungsverordnung
neugefasst durch B. v. 28.07.1997 BGBl. I S. 1930; aufgehoben durch § 15 V. v. 03.05.2006 BGBl. I S. 1138
§ 2 BeitrÜV Lohnunterlagen (vom 01.01.2007)
... der Versicherungspflicht maßgebenden Angaben, 7. das Arbeitsentgelt nach § 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, seine Zusammensetzung und zeitliche Zuordnung, ausgenommen ...
§ 3 BeitrÜV Beitragsabrechnung (vom 01.01.2007)
... mit den Angaben nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und dem erzielten Arbeitsentgelt nach § 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zu erfassen, für die Beiträge nicht oder nach den ...

Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
Artikel 2 G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1061, 1062; aufgehoben durch Artikel 34 Abs. 7 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
§ 6 USG Leistungen an Nichtselbständige
... in Höhe des um die gesetzlichen Abzüge verminderten Arbeitsentgelts (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) ersetzt. (2) Reservistendienst Leistenden, die ...


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