Artikel 15 - Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Artikel 15 Änderung des Publizitätsgesetzes


Artikel 15 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 PublG § 22

In § 22 Absatz 1 Satz 2 des Publizitätsgesetzes vom 15. August 1969 (BGBl. I S. 1189; 1970 I S. 1113), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. April 2017 (BGBl. I S. 802) geändert worden ist, werden jeweils nach dem Wort „Handelsgesetzbuchs" und nach dem Wort „Gesetzes" die Wörter „in der Fassung des Bilanzrechtsreformgesetzes vom 4. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3166)" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 15 ARUG II

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 15 ARUG II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ARUG II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 13 FISG Änderung des Publizitätsgesetzes
... Publizitätsgesetz vom 15. August 1969 (BGBl. I S. 1189; 1970 I S. 1113), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2637 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 3 wird wie ...


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