1Die Beratung der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit nach
§ 13 Absatz 2 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom
27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468), das zuletzt durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (BGBl. I S. 1117) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung umfasst eine Beratung von Kleinstunternehmen, um diesen die Anwendung dieses Gesetzes zu erleichtern.
2Die Beratung nach Satz 1 beinhaltet auch eine Beratung von Kleinstunternehmen, die barrierefreie Dienstleistungen anbieten und erbringen möchten.