Dem Hauptzollamt Hamburg-Hafen werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
- die Zulassung von Straßenfahrzeugen und Behältern zum Warentransport unter Zollverschluss des Hauptzollamts Hamburg-Stadt sowie
- 2.
- die Aufgaben eines Sachgebiets Kontrollen der Hauptzollämter Hamburg-Stadt und Itzehoe für das Stadtgebiet Hamburg, mit Ausnahme des Geländes des Flughafens Hamburg und der Luftwerft.