§ 16 - Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)

Artikel 5 G. v. 23.04.2002 BGBl. I S. 1412, 1422; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 105
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 860-5-24 Sozialgesetzbuch
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§ 16 (aufgehoben)


§ 16 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 3 Psych-Entgeltgesetz (PsychEntgG) G. v. 21. Juli 2012 BGBl. I S. 1613; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986 m.W.v. 1. Januar 2013

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Frühere Fassungen von § 16 KHEntgG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 3 Psych-Entgeltgesetz (PsychEntgG)
vom 21.07.2012 BGBl. I S. 1613

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 16 KHEntgG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 KHEntgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KHEntgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Psych-Entgeltgesetz (PsychEntgG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1613; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
Artikel 3 PsychEntgG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... ersetzt. g) Absatz 11 wird aufgehoben. 5. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 (weggefallen)". 6. In § ... 5. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 (weggefallen)". 6. In § 17 Absatz 5 werden nach den Wörtern „der ...


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