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§ 16 - Zweites Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG2)

§ 16 Zusätzliche Altersversorgung im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk



(1) Die Rechtsnormen des Tarifvertrags über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 20. April 1994 gelten in der aus der Anlage 47 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zur Beendigung des Tarifvertrags.

(2) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 20. April 1994 in der aus der Anlage 48 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(3) Für den Zeitraum vom 1. April 2007 bis zum 31. Dezember 2007 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 20. April 1994 in der aus der Anlage 49 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(4) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. März 2007 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 20. April 1994 in der aus der Anlage 50 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.



 

Zitierungen von § 16 SokaSiG2

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 SokaSiG2 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SokaSiG2 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 SokaSiG2 Betrieblicher Anwendungsbereich
... tarifvertraglichen Rechtsnormen, auf die in § 16 Absatz 1 und 2 , in § 17 Absatz 1 bis 3, in § 18 Absatz 1 bis 3 sowie in § 19 Absatz 1 verwiesen ...
§ 40 SokaSiG2 Persönlicher Anwendungsbereich
... im Sinne der §§ 1 bis 38 sind die unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags fallenden ...
§ 41 SokaSiG2 Geltung der tarifvertraglichen Rechtsnormen
... Die tarifvertraglichen Rechtsnormen, auf die in den §§ 1 bis 38 verwiesen wird, gelten unabhängig davon, ob die Tarifverträge wirksam ...
Anlagen SokaSiG2
... im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk 293 Anlage 47 (zu § 16 Absatz 1 ) 293 Anlage 48 (zu § 16 Absatz 2) 300 ... 47 (zu § 16 Absatz 1) 293 Anlage 48 (zu § 16 Absatz 2 ) 300 Anlage 49 (zu § 16 Absatz 3) 306 ... 48 (zu § 16 Absatz 2) 300 Anlage 49 (zu § 16 Absatz 3 ) 306 Anlage 50 (zu § 16 Absatz 4) 312 ... 49 (zu § 16 Absatz 3) 306 Anlage 50 (zu § 16 Absatz 4 ) 312 Berufsbildung im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk ...