§ 177 Kosten
Die durch das Verfahren über den Antrag veranlaßten Kosten sind in den Fällen der §§
174 und
176 Abs. 2 dem Antragsteller aufzuerlegen.
Frühere Fassungen von § 177 StPO
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interne Verweise§ 100a StPO Telekommunikationsüberwachung (vom 01.04.2024) ... sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176, 176c, 176d und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177, g) Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- ... 176c, 176d und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177 , g) Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte nach ...
§ 100b StPO Online-Durchsuchung (vom 01.04.2024) ... in den Fällen des § 176 Absatz 1 und der §§ 176c, 176d und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177, f) Verbreitung, Erwerb und Besitz ... 176c, 176d und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177 , f) Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte in den Fällen ...
Zitat in folgenden NormenEuropäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz (EUStAG)
Artikel 1 G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1648
Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 13.10.2023) ... dem Anzeigenden, dem Angeklagten oder Nebenbeteiligten sind die Kosten auferlegt worden ( §§ 177 , 469, 470 StPO) Das Gericht kann die Gebühr bis auf 15,00 € herabsetzen oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2460
Artikel 2 50. StrÄndG Folgeänderungen ... „§§ 174 bis 176, 179" durch die Wörter „§§ 174 bis 176, 177 Absatz 2 Nummer 1" ersetzt. 2. In § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe f wird ... Nr. 2 und des § 179 Abs. 5 Nr. 2" durch die Wörter „und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177" ersetzt. 3. In ... „und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177 " ersetzt. 3. In § 100c Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe d wird das Komma nach ... 2 Nummer 1 Buchstabe d wird das Komma nach Absatz 3 gestrichen und wird die Angabe „§ 177 Abs. 2 Nr. 2 oder § 179 Abs. 5 Nr. 2" durch die Wörter „und, unter den in ... 2 Nr. 2 oder § 179 Abs. 5 Nr. 2" durch die Wörter „und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177" ersetzt. 4. In ... „und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177 " ersetzt. 4. In § 100g Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe c wird das Komma ... 2 und des § 179 Absatz 5 Nummer 2" durch die Wörter „und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177" ersetzt. 5. In ... „und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177 " ersetzt. 5. In § 112a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe ...
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
G. v. 14.09.2021 BGBl. I S. 4250
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 3 ÜbwRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 17.12.2019) ... in den Fällen des § 176a Absatz 2 Nummer 2 oder Absatz 3 und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177, e) Verbreitung, Erwerb und Besitz ... oder Absatz 3 und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177 , e) Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften in den Fällen ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
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