§ 17 - Deutsch-Schweizerischer-Polizeivertrag-Umsetzungsgesetz (DECHPolVtrUG)

§ 17 Ausschluss von Ersatzfreiheitsstrafen in ausgehenden Ersuchen



Die Anordnung einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Schweiz ist im ausgehenden Ersuchen ausdrücklich auszuschließen.



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