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§ 17 - Fahrlehrergesetz (FahrlG)

Artikel 1 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2162, 3784 (Nr. 44); zuletzt geändert durch Artikel 122 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 9231-14 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 17 Erfordernis und Inhalt der Fahrschulerlaubnis



(1) 1Wer als selbstständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis. 2Von der Fahrschulerlaubnis mit einem Zusatz nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 darf nur zur vorübergehenden und gelegentlichen selbstständigen Ausbildung von Fahrschülern Gebrauch gemacht werden.

(2) 1Die Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag für die Fahrschulerlaubnisklassen A, BE, CE oder DE erteilt. 2Im Übrigen ist § 1 Absatz 2 entsprechend anzuwenden.



 

Zitierungen von § 17 FahrlG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 FahrlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 FahrlG Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat
... 1 Nummer 3 bis 5. Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist mit Ausnahme des § 17 nicht ...
§ 22 FahrlG Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis (vom 01.01.2024)
... Anschrift der Fahrschule mitzuteilen und anzugeben, für welche Fahrschulerlaubnisklasse nach § 17 Absatz 2 die Fahrschulerlaubnis erteilt werden soll. Dem Antrag sind beizufügen:  ...
§ 26 FahrlG Erteilung der Fahrschulerlaubnis (vom 01.01.2024)
... den Geburtstag und -ort, 4. die Angabe, für welche Fahrschulerlaubnisklasse nach § 17 Absatz 2 die Fahrschulerlaubnis gilt, 5. welche Auflagen bestehen und 6. in den ...
§ 27 FahrlG Zweigstellen (vom 01.01.2020)
... Regelung auch für jeden Gesellschafter. (3) Es gelten entsprechend 1. § 17 Absatz 2 zu den Fahrlehrerlaubnisklassen, 2. § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zu der ...
§ 39 FahrlG Erteilung der amtlichen Anerkennung (vom 01.01.2024)
... Geburtstag und Geburtsort, 3. die Angabe, für welche Fahrlehrerlaubnisklasse nach § 17 Absatz 2 die Fahrlehreranwärter ausgebildet werden sollen, und 4. bestehende ...
§ 51 FahrlG Überwachung (vom 01.01.2024)
... die Behörde, welche eine Fahrlehrerlaubnis nach § 1 oder eine Fahrschulerlaubnis nach § 17 erteilt hat, von einer öffentlichen Stelle eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen ...
§ 56 FahrlG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2020)
... einer vollziehbaren Auflage nach § 16 Absatz 4 Satz 2 zuwiderhandelt, 8. entgegen § 17 Absatz 1 Satz 1 einen Fahrschüler ausbildet oder ausbilden lässt, 9. entgegen § 17 ... Absatz 1 Satz 1 einen Fahrschüler ausbildet oder ausbilden lässt, 9. entgegen § 17 Absatz 1 Satz 2 oder § 33 Absatz 1 Satz 2 von einer Fahrschulerlaubnis Gebrauch macht, 10. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Anlage 7a FeV (§ 6a Absatz 3 und 4) Fahrerschulung (vom 04.01.2018)
... einer Fahrschule zu erfolgen, deren Inhaber im Besitz einer Fahrschulerlaubnis der Klasse BE nach § 17 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes ist. Ein Fahrlehrer ist zur Fahrerschulung berechtigt, wenn er die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE ...
Anlage 7b FeV (zu § 6b Absatz 3 und 4) Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 (vom 31.12.2019)
... einer Fahrschule zu erfolgen, deren Inhaber im Besitz einer Fahrschulerlaubnis der Klasse A nach § 17 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes ist. Ein Fahrlehrer ist zur Fahrerschulung berechtigt, wenn er die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 42 FachKrEG Änderung des Fahrlehrergesetzes
... des § 5 Absatz 6a findet das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz mit Ausnahme des § 17 keine Anwendung." 2. Nach § 5 Absatz 6 wird folgender Absatz 6a ...

Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2162, 3784
Artikel 3 FahrlGEG Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
... die Wörter „§ 10 Abs. 2 des Fahrlehrergesetzes" durch die Wörter „ § 17 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes " ersetzt. 2. In Nummer 2 werden die Wörter „§ 30 Absatz 3 des ...

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2937, 2020 BGBl. I S. 525
Artikel 1 14. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... einer Fahrschule zu erfolgen, deren Inhaber im Besitz einer Fahrschulerlaubnis der Klasse A nach § 17 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes ist. Ein Fahrlehrer ist zur Fahrerschulung berechtigt, wenn er die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3232
Artikel 3 12. FeVuaÄndV Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung
... Name und Adresse der Fahrschule eintragen) hat eine Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE nach § 17 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes , erteilt von (bitte zuständige Erlaubnisbehörde eintragen), und ist damit als ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Artikel 1 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1958; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2575
§ 7 BKrFQG Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten (vom 01.01.2018)
... sind: 1. Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE nach § 17 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes , sofern die Fahrschulerlaubnis nicht ruht, 2. Fahrschulen und ...

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Artikel 1 V. v. 22.08.2006 BGBl. I S. 2108; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2905
Anlage 2a BKrFQV (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1a) (vom 24.08.2017)
... Name und Adresse der Fahrschule eintragen) hat eine Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE nach § 17 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes , erteilt von (bitte zuständige Erlaubnisbehörde eintragen), und ist damit als ...
Anlage 2b BKrFQV (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1b) (vom 24.08.2017)
... Name und Adresse der Fahrschule eintragen) hat eine Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE nach § 17 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes , erteilt von (bitte zuständige Erlaubnisbehörde eintragen), und ist damit als ...