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§ 17 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)

§ 17 Ausgestaltung und Durchführung des Antwort-Wahl-Verfahrens



(1) 1Schriftliche Leistungsnachweise im Antwort-Wahl-Verfahren sind so auszugestalten, dass für Fragen oder Aufgaben die für zutreffend befundenen Antworten oder Lösungen aus einem vorgegebenen Katalog von Antwort- oder Lösungsmöglichkeiten ausgewählt werden können. 2Sie können bestehen aus

1.
Einfach-Auswahlaufgaben (1 aus n),

2.
Mehrfach-Auswahlaufgaben (x aus n),

3.
Kprim-Aufgaben und

4.
weiteren Aufgaben.

(2) Eine Einfach-Auswahlaufgabe ist richtig gelöst, wenn nur die zutreffende Antwort markiert worden ist.

(3) 1Eine Mehrfach-Auswahlaufgabe ist vollständig richtig gelöst, wenn alle zutreffenden Antworten markiert worden sind und keine unzutreffende Antwort markiert worden ist. 2Eine Mehrfach-Auswahlaufgabe ist zur Hälfte gelöst, wenn entweder nur eine zutreffende Antwort nicht markiert worden ist oder wenn nur eine unzutreffende Antwort markiert und die Aufgabe im Übrigen richtig beantwortet worden ist. 3In allen anderen Fällen ist die Mehrfach-Auswahlaufgabe nicht gelöst.

(4) 1Eine Kprim-Aufgabe ist vollständig richtig gelöst, wenn die vier auf eine Frage oder Aussage folgenden Antwortmöglichkeiten oder Ergänzungen richtig als „zutreffend" oder „nicht zutreffend" oder als „richtig" oder „falsch" markiert worden sind. 2Sind drei der Antwortmöglichkeiten oder Ergänzungen richtig markiert worden, ist die Aufgabe zur Hälfte richtig gelöst. 3In allen anderen Fällen ist die Aufgabe nicht gelöst.

(5) Für weitere Aufgaben gelten die Absätze 2 bis 4 sinngemäß.

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Zitierungen von § 17 StBAPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBAPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 StBAPO Bewertungen von Leistungen im Antwort-Wahl-Verfahren
... werden die Lösungen der Antwort-Wahl-Aufgaben entsprechend den Absätzen 1 und 2 und § 17 Absatz 2 bis 5 bewertet und die übrigen Lösungen nach den §§ 12 und 15. Aus beiden ...
§ 19 StBAPO E-Klausuren
... die ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt werden, gelten die §§ 17 und 18 entsprechend. (4) Es ist sicherzustellen, dass die elektronischen ...