§ 17 - Waffengesetz (WaffG)

Artikel 1 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 228 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.04.2003; FNA: 7133-4 Waffen
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§ 17 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler


§ 17 wird in 12 Vorschriften zitiert

(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung (Waffensammler, Munitionssammler) benötigen; kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung.

(2) Die Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen oder Munition wird in der Regel unbefristet erteilt. Sie kann mit der Auflage verbunden werden, der Behörde in bestimmten Zeitabständen eine Aufstellung über den Bestand an Schusswaffen vorzulegen.

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird auch einem Erben, Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten (Erwerber infolge eines Erbfalls) erteilt, der eine vorhandene Sammlung des Erblassers im Sinne des Absatzes 1 fortführt.

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Zitierungen von § 17 WaffG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 WaffG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 WaffG Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls (vom 01.09.2020)
... sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden. Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen ... erteilt werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden ...
§ 24 WaffG Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht (vom 01.09.2020)
... für Schusswaffen, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen; 2. beim Verbringen unbrauchbar gemachter Schusswaffen in den ... Absätze 4 und 5 gelten nicht, sofern es sich um Munition handelt, die Teil einer Sammlung ( § 17 Abs. 1 ) oder für eine solche bestimmt ist. --- 1 Die ISO-Norm ist im ...
§ 35 WaffG Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
... oder Munition in einer Schießstätte sowie von Munition, die Teil einer Sammlung ( § 17 Abs. 1 ) oder für eine solche bestimmt ist. Die zuständige Behörde ...
§ 53 WaffG Bußgeldvorschriften (vom 01.09.2020)
...  4. einer vollziehbaren Auflage nach § 9 Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 2 Satz 3, § 17 Abs. 2 Satz 2 , § 18 Absatz 2 Satz 2 oder § 28a Absatz 1 Satz 3 oder einer vollziehbaren Anordnung nach ...
Anlage 1 WaffG (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen (vom 01.09.2020)
... bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Beschussgesetz (BeschG)
Artikel 2 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4003; zuletzt geändert durch Artikel 234 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 11 BeschG Zulassung sonstiger Munition
... Einrichtungen, Behörden, Waffen- oder Munitionshersteller, als Teil einer Munitionssammlung ( § 17 Abs. 1 des Waffengesetzes ) oder für eine solche bestimmt, oder in geringer Menge für gewerbliche Einführer ...

Besondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV)
V. v. 02.09.2019 BGBl. I S. 1359; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Anlage BMIBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 18.09.2021)
...  4.1.1.1 für einen Waffensammler, in Verbindung mit § 17 Absatz 1 WaffG oder für einen Waffen- oder Munitionssachverständigen, in Verbindung mit § ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 3. WaffRÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 01.05.2020)
... für Schusswaffen, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen; 2. beim Verbringen unbrauchbar gemachter Schusswaffen in den ...

Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Artikel 1 1. BMIBGebVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
...  4.1.1.1 für einen Waffensammler, in Verbindung mit § 17 Absatz 1 WaffG oder für einen Waffen- oder Munitionssachverständigen, in Verbindung mit § 18 ...

Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 25.07.2009)
... sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden. Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen durch ein ... werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden sollen." 12. § 21 wird wie folgt geändert:  ... Schusswaffen, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen, sind Satz 1 und 2 nicht anzuwenden. Auf Schusswaffen im Sinne des § ... bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Dritte Verordnung zum Waffengesetz (3. WaffV)
neugefasst durch B. v. 02.09.1991 BGBl. I S. 1872; aufgehoben durch § 43 V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1474
§ 6 3. WaffV
... Prüfgegenstände umfassen. Satz 2 gilt auch für Einsteckläufe nach § 17 Abs. 2 des Gesetzes. (3) Liegt ein Antrag nach § 4a vor, so kann die ...
§ 7 3. WaffV
... mit dem amtlichen Beschußzeichen nach Anlage II zu versehen. In den Fällen des § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Gesetzes ist das Prüfzeichen der jeweils zuständigen Stelle ...


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