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1An Anschriften mit Sonderbereichen mit Gemeinschaftsunterkünften darf keine Haushaltsstichprobe nach
§ 11 durchgeführt werden.
2Aus den Anschriften mit Sonderbereichen, an denen keine Gemeinschaftsunterkünfte bestehen, wird eine Stichprobe gezogen, die maximal 8 Prozent der dort wohnenden Personen erfasst.
3Maßgeblich für die Auswahleinheiten ist das Steuerungsregister nach
§ 3 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2022 zum Stand nach Abschluss der Aktualisierung nach
§ 5 Absatz 2 Nummer 1a.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675
Artikel 2 ZensVeG Änderung des Zensusgesetzes 2021 ... „bis" ersetzt. 6. In § 12 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „ § 17 " die Angabe „Absatz 1" eingefügt und wird die Angabe „Nummer 1" ... die Angabe „Nummer 1" durch die Angabe „Nummer 1a" ersetzt. 7. In § 17 Absatz 1 Satz 3 und § 21 Absatz 1 wird jeweils die Angabe „Nummer 1" durch die Angabe ... des Steuerungsregisters nach § 3 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2022 nach § 17 Absatz 1 Satz 3 dieses Gesetzes maßgeblich ist und 7. festzulegen, dass für die ... des Zensus 2022 zu gewährleisten." 9. In § 12 Absatz 1 Satz 1, § 17 Absatz 1 Satz 3 , § 24 Absatz 3, § 27 Satz 1 und 2, § 28 Einleitungssatz und Nummer 1, § 33 ...