Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in
§ 17 Absatz 1 Nummer 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch
- 1.
- Leben oder Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet oder
- 2.
- die Tier- oder Pflanzenwelt der Antarktis nachhaltig schädigt.