§ 18 - Energiewirtschaftsfachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung (EnWFachwBAProFV)

V. v. 21.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 256
Geltung ab 28.09.2023; FNA: 806-22-6-79 Berufliche Bildung

§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 18 ändert mWv. 28. September 2023 EnWPrV

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Energiewirtschaftsfachwirtprüfungsverordnung vom 9. Mai 2017 (BGBl. I S. 1163), die durch Artikel 82 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. September 2023.



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