(1) 1Der Lenkungsausschuss und der Fachausschuss werden durch eine Geschäftsstelle unterstützt. 2Die Geschäftsstelle ist beim Paul-Ehrlich-Institut eingerichtet und unterliegt dessen Aufsicht.
(2) Die Geschäftsstelle nimmt ihre Aufgaben, die ihr nach dieser Verordnung zugewiesen sind, in Abstimmung mit dem Vorsitz des Lenkungsausschusses wahr.
(3) 1Die Geschäftsstelle veröffentlicht allgemein zugänglich die Tagesordnungen der Sitzungen der Ausschüsse sowie Kurzfassungen der Ergebnisprotokolle der Ausschusssitzungen. 2Dabei sind Betriebs-, Dienst- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren.
§ 6 DHRV Sitzungen ... sowie die jeweilige Tagesordnung legt der Vorsitz in Abstimmung mit der Geschäftsstelle nach § 18 fest. Die Mitglieder sowie die in Absatz 6 genannten Personen werden spätestens ... und Beschlussentwürfe, 3. ein Bericht der Geschäftsstelle nach § 18 über den Stand der im Register eingegangenen Meldungen und damit zusammenhängende ... 1. die Mitglieder des Lenkungsausschusses, 2. die Geschäftsstelle nach § 18 , 3. Vertretungen des Bundesministeriums für Gesundheit sowie 4. die ... nicht teilnehmen, so unterrichtet es hierüber unverzüglich die Geschäftsstelle nach § 18 . (9) Wenn der Vorsitz und die Stellvertretung an einer Sitzung nicht teilnehmen, werden ... nicht teilnehmen, werden der Vorsitz und dessen Stimmrecht durch die Geschäftsstelle nach § 18 ...
§ 12 DHRV Mitglieder, stellvertretende Mitglieder ... verhindert, so unterrichtet es hierüber unverzüglich die Geschäftsstelle nach § 18 und das stellvertretende Mitglied. In diesem Fall gehen die Rechte und Pflichten des ... verhindert, so unterrichtet es hierüber unverzüglich die Geschäftsstelle nach § 18 . (9) Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied vorzeitig aus, ...