§ 18 - Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV)

Artikel 1 V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853, 1854 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
Geltung ab 21.11.2018; FNA: 754-27-9 Energieversorgung
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§ 18 Voraussetzungen für die Ausstellung von Regionalnachweisen


§ 18 wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) Auf Antrag des Anlagenbetreibers stellt die Registerverwaltung einen Regionalnachweis pro netto erzeugter Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien aus und verbucht ihn auf dem Konto des Anlagenbetreibers, dem die Anlage zugeordnet ist, wenn

1.
eine gültige Registrierung der Anlage im Regionalnachweisregister nach § 23 vorliegt,

2.
die Strommenge, für die die Ausstellung beantragt wird, in der registrierten Anlage seit dem Beginn des Kalendermonats ihrer Registrierung aus erneuerbaren Energien erzeugt worden ist,

3.
die von der Anlage erzeugte und ins Netz eingespeiste Strommenge der Registerverwaltung mitgeteilt worden ist,

4.
für die erzeugte Strommenge noch kein Regionalnachweis ausgestellt worden ist,

5.
für die erzeugte Strommenge ein Anspruch auf die Marktprämie nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes besteht,

6.
noch keine 24 Kalendermonate seit dem Ende des Erzeugungszeitraums nach § 20 vergangen sind und

7.
durch die Ausstellung des Regionalnachweises die Sicherheit, die Richtigkeit oder die Zuverlässigkeit des Regionalnachweisregisters nicht gefährdet wird.

(2) § 12 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 und 5, § 14 und § 15 sind entsprechend anzuwenden.

(3) Dem Anlagenbetreiber und seinem Dienstleister ist es untersagt, einen Regionalnachweis für eine Strommenge zu beantragen,

1.
für die kein Anspruch auf die Marktprämie nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes besteht,

2.
die vor dem Kalendermonat der Anlagenregistrierung erzeugt worden ist oder

3.
hinsichtlich derer die Registerverwaltung mitgeteilt hat, dass sie zum Ausgleich des negativen Vortrags entsprechend § 15 Absatz 2 genutzt werden soll.

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Zitierungen von § 18 HkRNDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 HkRNDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HkRNDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 HkRNDV Übertragung und Rückbuchung von Regionalnachweisen
... Regel vor, wenn ein zu übertragender Regionalnachweis auf der Grundlage falscher Angaben nach § 18 Absatz 1 oder nach § 23 Absatz 1 oder Absatz 2 oder auf der Grundlage falscher Strommengendaten nach ...
§ 44 HkRNDV Vorlage weiterer Unterlagen durch Anlagenbetreiber und Kontoinhaber (vom 29.07.2022)
... verlangen, dass er die Richtigkeit der von ihm nach § 12 Absatz 1 und 3, § 14 Absatz 2, § 18 Absatz 1 , § 21 Absatz 1 bis 3, § 23 Absatz 1 und 2 und § 26 Absatz 3 übermittelten ...
§ 48 HkRNDV Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 12 Absatz 4, § 18 Absatz 3 oder § 29 Absatz 4 einen Herkunftsnachweis, einen Regionalnachweis oder die Übertragung ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung (HkRNGebV)
V. v. 17.12.2012 BGBl. I S. 2703; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3730
Anlage 2 HkRNGebV (zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis zum Regionalnachweisregister (vom 01.10.2021)
... oder Zuordnung der An- lage zu einem neuen Konto desselben Kontoinhabers nach § 18 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung 40 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Einrichtung des Regionalnachweisregisters, zur Fortentwicklung des Herkunftsnachweisregisters und zur Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung
V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853
Artikel 2 HkRNDV2018EV Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung
...  in Euro 1.1 Ausstellung eines Regionalnachweises nach § 18 der Herkunfts- und Regional- nachweis-Durchführungsverordnung 0,000005 ... oder Zuordnung der Anlage zu einem neuen Konto desselben Kontoinhabers nach § 18 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung 20 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3730
Artikel 1 2. HkRNGebVÄndV Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung
... oder Zuordnung der An- lage zu einem neuen Konto desselben Kontoinhabers nach § 18 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung 40 ...


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