Die
KWG-Vermittlerverordnung vom
4. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2785) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift wird die Angabe „6" durch die Angabe „5" ersetzt.
- 2.
- In § 4 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „6" durch die Angabe „5" ersetzt.
- 3.
- In § 6 wird die Angabe „6" durch die Angabe „5" ersetzt.
Verordnung zur Vornahme von Folgeänderungen in Rechtsverordnungen infolge der Einführung des Wertpapierinstitutsgesetzes
V. v. 10.11.2022 BGBl. I S. 2021