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§ 19 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 59 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2 Sozialgesetzbuch
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§ 19 Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
(1) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. 2Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben. 3Die Leistungen umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung.
(2) 1Leistungsberechtigte haben unter den Voraussetzungen des § 28 Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben. 2Soweit für Kinder Leistungen zur Deckung von Bedarfen für Bildung und Teilhabe nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes gewährt werden, haben sie keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 28.
(3) 1Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden in Höhe der Bedarfe nach den Absätzen 1 und 2 erbracht, soweit diese nicht durch das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen gedeckt sind. 2Zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen deckt zunächst die Bedarfe nach den §§ 20, 21 und 23, darüber hinaus die Bedarfe nach § 22. 3Sind nur noch Leistungen für Bildung und Teilhabe zu leisten, deckt weiteres zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen die Bedarfe in der Reihenfolge der Absätze 2 bis 7 nach § 28.
Text in der Fassung des Artikels 1 Bürgergeld-Gesetz G. v. 16. Dezember 2022 BGBl. I S. 2328 m.W.v. 1. Januar 2023
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Frühere Fassungen von § 19 SGB II
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2023 | Artikel 1 Bürgergeld-Gesetz vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2328 |
aktuell vorher | 01.01.2011 (29.03.2011) | Artikel 2 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 BGBl. I S. 453 |
aktuell vorher | 01.08.2006 | Artikel 1 Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.07.2006 BGBl. I S. 1706 |
aktuell | vor 01.08.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 19 SGB II
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB II selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 SGB II Verhältnis zu anderen Leistungen (vom 28.03.2024)
... nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches sind gegenüber dem Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 vorrangig. (3) Stellen Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen ...
§ 6 SGB II Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vom 01.01.2023)
... Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, für das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 und die Leistungen nach § 27 Absatz 3, soweit diese Leistungen für den Bedarf für ...
§ 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung (vom 01.08.2024)
... und mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Arbeitslosengeldes das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 tritt. § 44 Abs. 3 Satz 3 des Dritten Buches gilt mit der Maßgabe, dass die ...
§ 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten (vom 01.01.2023)
... ist während einer Arbeitsgelegenheit zuzüglich zum Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 von der Agentur für Arbeit eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu ...
§ 23 SGB II Besonderheiten beim Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vom 01.01.2023)
... Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 gelten ergänzend folgende Maßgaben: 1. Als Regelbedarf wird bis zur ...
§ 26 SGB II Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung (vom 01.07.2023)
... zu leisten haben. Für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 , die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig oder freiwillig versichert ... Pflegeversicherung. Für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 , die in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind, wird für die Dauer des ...
§ 27 SGB II Leistungen für Auszubildende (vom 01.01.2023)
... für Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 gelten nicht als Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 . (2) Leistungen werden in Höhe der Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 2, 3, 5 und 6 ...
§ 31 SGB II Pflichtverletzungen (vom 01.07.2023)
... die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 herbeizuführen, 2. sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren ...
§ 40 SGB II Anwendung von Verfahrensvorschriften (vom 01.01.2023)
... in einem Kalendermonat für mindestens einen Tag rechtmäßig Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 gewährt wurde; in den Fällen des § 335 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 5 in Verbindung ...
§ 67 SGB II Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung (vom 24.11.2021)
... Absätze 2 bis 4 erbracht. (2) Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt. Satz ...
Zitat in folgenden Normen
Altersteilzeitgesetz
Artikel 1 G. v. 23.07.1996 BGBl. I S. 1078; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 16 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 2 AltTZG Begünstigter Personenkreis (vom 01.01.2023)
... Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, Zeiten des Bezuges von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie Zeiten, in denen Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2 des Dritten Buches ...
§ 3 AltTZG Anspruchsvoraussetzungen (vom 01.01.2023)
... für Arbeit arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer, einen Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder einen Arbeitnehmer nach Abschluss der Ausbildung auf dem freigemachten oder auf einem in ...
Bürgergeld-Verordnung (Bürgergeld-V)
V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 2942; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 267
§ 1 Bürgergeld-V Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen (vom 01.01.2024)
... lebende Kind weitergeleitet wird, 9. bei Beziehenden von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch , die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, soweit ...
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
neugefasst durch B. v. 28.01.2009 BGBl. I S. 142, 3177; zuletzt geändert durch Artikel 42 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 6b BKGG Leistungen für Bildung und Teilhabe (vom 01.08.2019)
... nach Satz 1 gelten nicht als Einkommen oder Vermögen im Sinne dieses Gesetzes. § 19 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch findet keine Anwendung. (2a) Ansprüche auf Leistungen für Bildung und ...
Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
neugefasst durch B. v. 23.01.2006 BGBl. I S. 152; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 3 DEÜV Zu meldender Personenkreis (vom 01.01.2023)
... Leiharbeitnehmer, 5. Bezieher von Entgeltersatzleistungen oder von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch , 6. Wehr- und Zivildienstleistende. Den Beschäftigten stehen ...
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
§ 250 FamFG Antrag (vom 01.01.2023)
... für die das Kind Hilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch , Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen ...
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Artikel 1 G. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1890, 1891; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 3 ALG Befreiung von der Versicherungspflicht (vom 01.04.2024)
... 1a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreitet, 1a. Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beziehen, wenn sie im letzten Kalendermonat vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 ... beziehen, wenn sie im letzten Kalendermonat vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht versichert waren, 2. wegen Erziehung eines Kindes in der gesetzlichen ...
Kindesunterhalt-Formularverordnung (KindUFV)
Artikel 1 V. v. 19.06.1998 BGBl. I S. 1364; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 20 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 1 KindUFV Formulare (vom 01.01.2023)
... für die das Kind Hilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch , Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen ...
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 66 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 45 SGB VII Voraussetzungen für das Verletztengeld (vom 01.04.2024)
... Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise gewährtes Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches oder nicht nur Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidung bei Schwangerschaft und ...
§ 47 SGB VII Höhe des Verletztengeldes (vom 01.04.2024)
... Buches. Versicherte, die nicht nur darlehensweise gewährtes Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches oder nicht nur Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidung bei Schwangerschaft und ... Buch bezogen haben, erhalten Verletztengeld in Höhe des Betrages des Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches . (3) Versicherte, die als Entwicklungshelfer Unterhaltsleistungen nach § 4 Abs. 1 ...
§ 52 SGB VII Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und Übergangsgeld (vom 01.04.2024)
... Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise gewährtes Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches ; dies gilt auch, wenn Ansprüche auf Leistungen nach dem Dritten Buch wegen einer Sperrzeit ... dem Dritten Buch wegen einer Sperrzeit ruhen oder der Auszahlungsanspruch auf Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches gemindert ...
§ 58 SGB VII Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit (vom 01.01.2023)
... sind und die Rente zusammen mit dem Arbeitslosengeld oder dem Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nicht den sich aus § 66 Abs. 1 des Neunten Buches ergebenden Betrag des Übergangsgeldes ... Unterschiedsbetrag erhöht. Der Unterschiedsbetrag wird bei dem Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nicht als Einkommen berücksichtigt. Satz 1 gilt nicht, solange Versicherte Anspruch ... das zusammen mit der Rente das Übergangsgeld erreicht. Wird Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nur darlehensweise gewährt oder erhält der Versicherte nur Leistungen nach § 24 ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 361
§ 10 SGB VIII Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen (vom 01.01.2024)
... von Satz 1 gehen Leistungen nach § 3 Absatz 2, den §§ 14 bis 16g, 16k, § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 6 des Zweiten Buches sowie Leistungen nach § 6b Absatz 2 ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
Artikel 1 G.v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 30.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 173
§ 20 SGB XI Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (vom 01.01.2024)
... worden ist, 2a. Personen in der Zeit, für die sie Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches beziehen, auch wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, ...
§ 55 SGB XI Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, Verordnungsermächtigung (vom 16.12.2023)
... wurden, für Wehr- und Zivildienstleistende sowie für Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches . Satz 1 gilt auch nicht für Eltern im Sinne des § 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ...
§ 57 SGB XI Beitragspflichtige Einnahmen (vom 01.01.2024)
... 23a und 23b Abs. 2 bis 4 des Vierten Buches. Bei Personen, die Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches beziehen, ist abweichend von § 232a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Fünften Buches das ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 5 SGB V Versicherungspflicht (vom 01.01.2024)
... worden ist, 2a. Personen in der Zeit, für die sie Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches *) beziehen, es sei denn, dass diese Leistung nur darlehensweise gewährt wird oder nur ...
§ 9 SGB V Freiwillige Versicherung (vom 01.03.2024)
... 189 und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches zu Unrecht bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt, 2. Personen, deren ... im Inland oder innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Spätaussiedler sowie deren gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 des ...
§ 186 SGB V Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (vom 01.01.2023)
... beschäftigt wird. (2a) Die Mitgliedschaft der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches *) und Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch beginnt mit dem Tag, von dem an ...
§ 190 SGB V Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (vom 01.01.2023)
... § 5 Abs. 1 Nr. 11. (12) Die Mitgliedschaft der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches *) und Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch endet mit Ablauf des letzten ...
§ 232a SGB V Beitragspflichtige Einnahmen der Bezieher von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld oder Qualifizierungsgeld (vom 01.04.2024)
... sind abzuziehen, 2. bei Personen, die Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches beziehen, das 0,2155fache der monatlichen Bezugsgröße; abweichend von § 223 Absatz ...
§ 246 SGB V Beitragssatz für Beziehende von Bürgergeld (vom 01.01.2023)
... Personen, die Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches beziehen, gilt als Beitragssatz der ermäßigte Beitragssatz nach § ...
§ 251 SGB V Tragung der Beiträge durch Dritte (vom 01.01.2024)
... die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a versicherungspflichtigen Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches . Die Höhe der vom Bund zu tragenden Zusatzbeiträge für die nach § 5 ... die nach § 5 Absatz 1 Nummer 2a versicherungspflichtigen Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches wird für ein Kalenderjahr jeweils im Folgejahr abschließend festgestellt. ...
§ 252 SGB V Beitragszahlung (vom 01.01.2023)
... kommunalen Träger die Beiträge für die Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches *). (2) Die Beitragszahlung erfolgt in den Fällen des § 251 Abs. 3, ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 329
§ 3 SGB VI Sonstige Versicherte (vom 01.01.2024)
... von einem Jahr verlängert sich um Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches , 3a. für die sie von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, von einem ... von einem Jahr verlängert sich um Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches , 4. für die sie Vorruhestandsgeld beziehen, wenn sie unmittelbar vor Beginn der ...
§ 11 SGB VI Versicherungsrechtliche Voraussetzungen (vom 01.01.2023)
... nach Nummer 1 verlängert sich um Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches . Für die Leistungen nach § 15a an Kinder von Versicherten sind die ...
§ 20 SGB VI Anspruch (vom 01.04.2024)
... die Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch oder Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches haben, haben abweichend von Absatz 1 Nummer 1 Anspruch auf Übergangsgeld, wenn sie wegen der ...
§ 58 SGB VI Anrechnungszeiten (vom 01.01.2023)
... und die vor dem Beginn dieser Rente liegende Zurechnungszeit, 6. Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen haben; dies gilt nicht für Empfänger der Leistung, a) die ... dies gilt nicht für Empfänger der Leistung, a) die Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nur darlehensweise oder b) nur Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 des Zweiten ... des 25. Lebensjahres schließen Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit aus. (2) Anrechnungszeiten nach ...
§ 74 SGB VI Begrenzte Gesamtleistungsbewertung (vom 01.01.2023)
... nach dem 30. Juni 1978 vorgelegen hat, für die Arbeitslosengeld oder Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nicht oder Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nur darlehensweise ... Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nicht oder Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches nur darlehensweise gezahlt worden ist oder nur Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 des ... 24 Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches erbracht worden sind, 1a. Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen worden ist, 2. Krankheit nach dem 31. Dezember 1983 vorgelegen hat und nicht ...
§ 166 SGB VI Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter (vom 01.01.2024)
... ist, 2a. bei Personen, die im Anschluss an den Bezug von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Verletztengeld beziehen, monatlich der Betrag von 205 Euro, 2b. bei Personen, die ...
§ 229 SGB VI Versicherungspflicht (vom 01.01.2023)
... versicherungspflichtig. (4a) Als Zeit des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches gilt auch der Bezug von Arbeitslosengeld II bis zum 31. Dezember 2022. (5) Personen, ...
Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 62 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 23 SGB IV Fälligkeit (vom 01.01.2024)
... Bezieher von Arbeitslosengeld oder die Krankenversicherung der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches entsprechend anzuwenden sind, werden am Achten des auf die Zahlung der Sozialleistung folgenden ...
Wohngeldgesetz (WoGG)
Artikel 1 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856; zuletzt geändert durch Artikel 50 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 7 WoGG Ausschluss vom Wohngeld (vom 01.01.2024)
... (aufgehoben) 4. Verletztengeld in Höhe des Betrages des Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nach § 47 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 5. Grundsicherung im Alter ...
§ 14 WoGG Jahreseinkommen (vom 01.01.2023)
... der von Nummer 24 oder Nummer 25 erfassten Leistungen, c) des Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch , das ein zu berücksichtigendes Kind als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft im Haushalt des ...
Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Artikel 1 G. v. 13.09.2001 BGBl. I S. 2376; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 15 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 21 WoFG Begriff des Jahreseinkommens (vom 01.01.2023)
... die auf Grund des Fulbright-Abkommens gezahlt werden, 7.1 das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch , 7.2 die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 27 bis 30 des ...
Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 8 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2557; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 6 KVLG 1989 Freiwillige Versicherung (vom 01.01.2023)
... 23 und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zu Unrecht bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt, 2. Personen, deren ...
§ 40 KVLG 1989 Beitragsberechnung bei Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft (vom 01.01.2023)
... 1 wird bei versicherungspflichtigen landwirtschaftlichen Unternehmern, die Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beziehen, für die Dauer des Bezuges von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des ... Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beziehen, für die Dauer des Bezuges von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch als Einkommen nach § 39 Absatz 1 Nummer 1 der sich aus § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ...
§ 49 KVLG 1989 Zahlung der Beiträge (vom 01.01.2023)
... nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 versicherungspflichtige Beziehende von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch . (2) Die Beiträge werden in den Fällen des § 48a Absatz 2 durch die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 1 BürgerGG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... § 16k Ganzheitliche Betreuung". d) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Bürgergeld und Leistungen für ... d) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „ § 19 Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe". e) In Kapitel 3 ... 2 Satz 2 wird das Wort „Sozialgeld" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. b) Absatz 3 Satz 6 wird aufgehoben. ... Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, für das Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 und die Leistungen nach § 27 Absatz 3, soweit diese Leistungen für den Bedarf für ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. b) Nach Absatz 3a wird folgender ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 20. In § 16g Absatz 2 Satz 1 wird ... Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 findet keine Anwendung." 23. § 19 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie gefolgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie gefolgt gefasst: „ § 19 Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe". b) Absatz 1 wird ... Nummer 1 wird das Wort „Sozialgeld" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. 27. In § 24 Absatz 2 wird die Angabe „Arbeitslosengeld ... die Angabe „Arbeitslosengeldes II" durch die Wörter „Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 29. § 26 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... In Satz 2 wird das Wort „Sozialgeld" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2" und die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter ... und die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In ... Semikolon wird das Wort „Sozialgeld" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. bbb) In dem Satzteil nach dem Semikolon wird die Angabe ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 30. In § 27 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 31. Die Überschrift zu Kapitel 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt ... die Angabe „Arbeitslosengeldes II" durch die Wörter „Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 33. § 31a wird wie folgt gefasst: „§ ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. c) Die folgenden Absätze 9 und 10 werden angefügt: ...
Artikel 3 BürgerGG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ...
Artikel 4 BürgerGG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. b) In Nummer 3a wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 2. In § 11 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „Arbeitslosengeld ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 3. § 20 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... Angabe „Arbeitslosengeld II" jeweils durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „Arbeitslosengeld II nach ... II nach dem Zweiten Buch" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 3a. In § 20 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b ... In § 20 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b werden die Wörter „, Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " und die Wörter „oder im Falle des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 ... Zweiten Buches" und die Wörter „oder im Falle des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches zuvor aus Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen" gestrichen. ... die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " und in Satz 1 wird die Angabe „Arbeitslosengeldes II" durch die Wörter ... die Angabe „Arbeitslosengeldes II" durch die Wörter „Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 4a. § 21 Absatz 4 wird wie folgt ... arbeitsunfähig sind, unmittelbar vor Beginn der medizinischen Leistungen Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen und die zuvor Pflichtbeiträge gezahlt haben, erhalten Übergangsgeld bei ... bei medizinischen Leistungen in Höhe des Betrages des Bürgergeldes nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " gestrichen. b) Satz 2 wird aufgehoben. 5. ... Dezember 2010 Arbeitslosengeld II" werden durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. bb) In Buchstabe a wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. b) In Satz 3 wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 6. In § 74 Satz 4 Nummer 1 und 1a wird jeweils die Angabe ... die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 7. In § 166 Absatz 1 Nummer 2a wird die Angabe ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 7a. In § 166 Absatz 1 Nummer 2a werden ... Absatz 4a eingefügt: „(4a) Als Zeit des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches gilt auch der Bezug von Arbeitslosengeld II bis zum 31. Dezember 2022." 9. § ...
Artikel 12 BürgerGG Folgeänderungen
... durch die Wörter „Beziehenden von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch " ersetzt. b) Absatz 4 wird aufgehoben. (9) Das Fünfte Buch ... II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. b) In Absatz 5a Satz 1 wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" ... die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 3. In § 186 Absatz 2a und § 190 Absatz 12 werden jeweils die ... II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 4. Die Überschrift des § 203a wird wie folgt gefasst: ... die Wörter „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 6. § 246 wird wie folgt geändert: a) Die ... wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter „Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches " ersetzt. 7. In § 252 Absatz 1 Satz 2 werden jeweils die Wörter ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
V. v. 21.06.2011 BGBl. I S. 1175
Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 575
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)
G. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1610
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 155; zuletzt geändert durch Artikel 8w G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
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