§ 1 - Bundeswahlordnung (BWO)

neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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§ 1 Bundeswahlleiter


§ 1 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

1Der Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter werden auf unbestimmte Zeit ernannt. 2Das Bundesministerium des Innern und für Heimat macht die Namen des Bundeswahlleiters und seines Stellvertreters sowie die Anschriften ihrer Dienststellen mit Telekommunikationsanschlüssen öffentlich bekannt.


Text in der Fassung des Artikels 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung V. v. 12. September 2024 BGBl. 2024 I Nr. 283 m.W.v. 18. September 2024

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Frühere Fassungen von § 1 BWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.09.2024Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
vom 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 10 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuellvor 27.06.2020früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 BWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... 77 Abs. 4" durch die Angabe „§ 77 Absatz 4" ersetzt. 2. In § 1 Satz 2 werden die Wörter „Innern, für Bau und Heimat" durch die Wörter ...

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 10 11. ZustAnpV Änderung der Bundeswahlordnung
...  In § 1 Satz 2 , § 34 Absatz 7 Satz 1 und § 86 Absatz 1 der Bundeswahlordnung in der Fassung der ...


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