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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben

§ 1 - COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung (WahlBewCovV k.a.Abk.)

V. v. 28.01.2021 BGBl. I S. 115 (Nr. 4)
Geltung ab 03.02.2021; FNA: 111-1-9 Wahlrecht

§ 1 Anwendungsbereich



Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl von Vertretern für die Vertreterversammlungen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag.