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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.11.2022 aufgehoben

§ 1 - Hygienepauschaleverordnung (HygPV)

V. v. 23.12.2021 BAnz AT 28.12.2021 V2; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 28.03.2022 BAnz AT 29.03.2022 V1
Geltung ab 29.12.2021 bis 25.11.2022; FNA: 860-5-82 Sozialgesetzbuch
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§ 1 Hygienepauschale für Heilmittelerbringer



Die nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Leistungserbringer können zur pauschalen Abgeltung der ihnen infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für jede Heilmittelverordnung, die sie im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 abrechnen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen.





 

Frühere Fassungen von § 1 HygPV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.03.2022 (29.03.2022)Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung
vom 28.03.2022 BAnz AT 29.03.2022 V1

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 HygPV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 HygPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HygPV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung
V. v. 28.03.2022 BAnz AT 29.03.2022 V1
Artikel 2 KrhWwSVuaÄndV Änderung der Hygienepauschaleverordnung
...  § 1 der Hygienepauschaleverordnung vom 23. Dezember 2021 (BAnz AT 28.12.2021 V2) wird die Angabe „31. März" durch die ...