§ 1 - Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2018 (LuftVStAbsenkV 2018)

V. v. 01.12.2017 BGBl. I S. 3858 (Nr. 77)
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 611-19-1-3 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben

§ 1 Steuersätze 2018



Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2018 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz: 7,46 Euro,

2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz: 23,31 Euro,

3.
in anderen Ländern: 41,97 Euro.



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