In der Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen sind der auszubildenden Person die in den Anlagen 1bis4 für den jeweiligen Beruf genannten Kompetenzen zu vermitteln.
... 13 Absatz 3 des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie in Verbindung mit § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und ...