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§ 1 - Pflanzenbeständeschutzverordnung (PflBestSchV)

§ 1 Anwendungsbereich



Diese Verordnung regelt den Schutz von Beständen zur Erzeugung oder zum Erhalt von Obstanbaumaterial sowie von Erwerbsobstbeständen vor besonderen unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschadorganismen, die Regelungen in Rechtsakten der Europäischen Union unterliegen (unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschadorganismen).