§ 1 - Pflichtversicherungsgesetz (PflVG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 05.04.1965 BGBl. I S. 213; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.10.1965; FNA: 925-1 Pflichtversicherung im Straßenverkehr
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§ 1 Versicherungspflicht


§ 1 hat 2 frühere Fassungen und wird in 23 Vorschriften zitiert

Der Halter eines Fahrzeugs im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 1, das seinen regelmäßigen Standort im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 2 oder seinen gewöhnlichen Standort im Sinne des § 1a Absatz 2 Satz 1 im Inland hat, ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer sowie weitere Personen nach Maßgabe des § 4 Absatz 3 Nummer 4 bis 7 eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs im Sinne des § 1a Absatz 3 verursachten Personenschäden, Sachschäden oder sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften G. v. 11. April 2024 BGBl. 2024 I Nr. 119 m.W.v. 17. April 2024

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Frühere Fassungen von § 1 Pflichtversicherungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.04.2024Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
vom 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
aktuell vorher 28.07.2021Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes - Gesetz zum autonomen Fahren
vom 12.07.2021 BGBl. I S. 3108
aktuellvor 28.07.2021früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 Pflichtversicherungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PflVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PflVG Ausnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Halter (vom 17.04.2024)
...  § 1 gilt nicht für 1. die Bundesrepublik Deutschland, 2. die ... Versicherung Haftpflichtversicherungsschutz gewährt wird, bei Schäden der in § 1 bezeichneten Art für den Fahrer und die übrigen Personen, die durch eine auf Grund ...
§ 2a PflVG Ausnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Fahrzeuge und deren Gebrauch (vom 17.04.2024)
...  § 1 gilt nicht für die Halter folgender Fahrzeuge: 1. Kraftfahrzeuge nach § 3 ... nach den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschrieben ist. (2) § 1 gilt nicht für den ausschließlichen Gebrauch eines Fahrzeugs in einem Gebiet nach ... 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d, f und g der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. (3) § 1 gilt auch nicht für den Gebrauch eines Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder ...
§ 4 PflVG Mindestumfang des Versicherungsschutzes; Verordnungsermächtigungen (vom 17.04.2024)
... ohne Zustimmung des Bundesrates den Umfang des zur Erfüllung der Versicherungspflicht nach § 1 notwendigen Versicherungsschutzes. Das gilt auch für den Fall, dass durch Gesetz ...
§ 5 PflVG Zugelassene Versicherer, Pflicht der Versicherer zum Vertragsschluss (vom 17.04.2024)
... Die Versicherung nach § 1 kann nur bei einem im Inland zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugten ... Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, den in § 1 genannten Personen zur Erfüllung der Versicherungspflicht nach § 1 nach den gesetzlichen ... verpflichtet, den in § 1 genannten Personen zur Erfüllung der Versicherungspflicht nach § 1 nach den gesetzlichen Vorschriften Versicherung gegen Haftpflicht zu gewähren. ...
§ 5d PflVG Mindestumfang des Versicherungsschutzes bei Motorsportveranstaltungen; Verordnungsermächtigung (vom 17.04.2024)
... Mindesthöhen der Versicherungssummen an diejenigen für eine Haftpflichtversicherung nach § 1  ...
§ 6 PflVG Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge (vom 17.04.2024)
... Es ist verboten, ein Fahrzeug zu gebrauchen, für das die nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherung nicht besteht. (2) Ein Fahrzeug, dessen Halter ... 2 von der Versicherungspflicht befreit ist und für das keine Haftpflichtversicherung nach § 1 besteht, darf nur in einem Gebiet gebraucht werden, das 1. keine öffentliche ... nur gebraucht werden, wenn 1. für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung nach § 1 besteht und dieser Gebrauch des Fahrzeugs nicht im Versicherungsvertrag vereinbarte Obliegenheiten ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz (AuslPflVG)
Artikel 2 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119, S. 19
§ 18 AuslPflVG Strafvorschriften
... strafbar, wenn für den Gebrauch des Fahrzeugs 1. eine Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht oder 2. die Schadenregulierung nach § 9 gewährleistet ist.  ...

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Artikel 1 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199 S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 3 FZV Notwendigkeit einer Zulassung (vom 20.06.2024)
... erteilt ist und 2. jeweils eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. Die Zulassung hat durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung ...
§ 41 FZV Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen (vom 20.06.2024)
... in Betrieb gesetzt werden, wenn 1. eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht und 2. das Fahrzeug unbeschadet des § 42 ein Kennzeichen mit roter ...
§ 42 FZV Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
... erforderlich sind, vorliegen, 3. eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht und 4. das Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen führt.  ...
§ 49 FZV Versicherungsnachweis
... 1 oder § 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, dass eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht, ist bei der Zulassungsbehörde durch eine Versicherungsbestätigung zu erbringen. ...
§ 51 FZV Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz
... der Zulassungsbehörde Anzeige erstatten, wenn eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes nicht oder nicht mehr besteht. Die Anzeige ist vom Versicherer entsprechend § 49 ... über den Abschluss einer neuen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes zugegangen ist und dies dem Versicherer nach § 50 Absatz 1 Nummer 3 mitgeteilt worden ist. ... für das ein Kennzeichen zugeteilt ist, keine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes , so hat der Halter das Fahrzeug unverzüglich nach Maßgabe des § 16 Absatz 1 Satz ... oder auf andere Weise, dass für ein Fahrzeug keine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht, so hat sie das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb zu setzen. Eine ...
§ 52 FZV Versicherungskennzeichen
... dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. Nach Abschluss eines Versicherungsvertrages und Zahlung der Prämie hat der ...
§ 56 FZV Versicherungsplakette
... der Nachweis, dass für das Kraftfahrzeug eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. (2) Die Vorschriften über das Versicherungskennzeichen nach den ...

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Artikel 1 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 115 VVG Direktanspruch (vom 17.04.2024)
... machen, 1. wenn es sich um eine Haftpflichtversicherung zur Erfüllung einer nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes oder nach § 3 des Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes bestehenden ...

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
neugefasst durch B. v. 18.01.2001 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 8d G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 116 SGB X Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige (vom 17.04.2024)
... der Schaden bei dem Betrieb eines Fahrzeugs entstanden ist, für das Versicherungsschutz nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes oder § 3 des Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes besteht. Der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
V. v. 22.02.2013 BGBl. I S. 347
Artikel 1 1. PBZugVÄndV
... Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, e) § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213) in der jeweils geltenden ... Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, e) § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213) in der jeweils geltenden ...

Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes - Gesetz zum autonomen Fahren
G. v. 12.07.2021 BGBl. I S. 3108
Artikel 2 StVGuaPflVGÄndG Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes
...  § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Februar 2017 ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Artikel 1 AuslPflVNOG Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes
... wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 1 Pflichtversicherung". 2. § 1 wird durch die folgenden §§ 1 und 1a ersetzt: „§ 1 ... „Abschnitt 1 Pflichtversicherung". 2. § 1 wird durch die folgenden §§ 1 und 1a ersetzt: „§ 1 Versicherungspflicht Der Halter eines ... 2. § 1 wird durch die folgenden §§ 1 und 1a ersetzt: „ § 1 Versicherungspflicht Der Halter eines Fahrzeugs im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer ... von der Versicherungspflicht für bestimmte Fahrzeuge und deren Gebrauch (1) § 1 gilt nicht für die Halter folgender Fahrzeuge: 1. Kraftfahrzeuge nach § 3 ... nach den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschrieben ist. (2) § 1 gilt nicht für den ausschließlichen Gebrauch eines Fahrzeugs in einem Gebiet nach ... 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d, f und g der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. (3) § 1 gilt auch nicht für den Gebrauch eines Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder ... ohne Zustimmung des Bundesrates den Umfang des zur Erfüllung der Versicherungspflicht nach § 1 notwendigen Versicherungsschutzes. Das gilt auch für den Fall, dass durch Gesetz oder ... b) In Absatz 1 wird nach dem Wort „Versicherung" die Angabe „nach § 1 " eingefügt. c) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Satz ... Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, den in § 1 genannten Personen zur Erfüllung der Versicherungspflicht nach § 1 nach den gesetzlichen ... verpflichtet, den in § 1 genannten Personen zur Erfüllung der Versicherungspflicht nach § 1 nach den gesetzlichen Vorschriften Versicherung gegen Haftpflicht zu gewähren."  ... Mindesthöhen der Versicherungssummen an diejenigen für eine Haftpflichtversicherung nach § 1 anzugleichen." 11. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 ... Fahrzeuge (1) Es ist verboten, ein Fahrzeug zu gebrauchen, für das die nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherung nicht besteht. (2) Ein Fahrzeug, dessen Halter ... 2 von der Versicherungspflicht befreit ist und für das keine Haftpflichtversicherung nach § 1 besteht, darf nur in einem Gebiet gebraucht werden, das 1. keine öffentliche ... nur gebraucht werden, wenn 1. für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung nach § 1 besteht und dieser Gebrauch des Fahrzeugs nicht im Versicherungsvertrag vereinbarte Obliegenheiten ...
Artikel 4 AuslPflVNOG Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
... 1 werden die Wörter „dem Pflichtversicherungsgesetz" durch die Wörter „ § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes oder nach § 3 des Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes" ersetzt. 3. ...
Artikel 7 AuslPflVNOG Folgeänderungen
... 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 102) geändert worden ist, werden die Wörter „ § 1 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter oder § 1 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische ... ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger" durch die Wörter „ § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes oder § 3 des Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes" ersetzt. (4) ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 8 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
... der Schaden bei dem Betrieb eines Fahrzeugs entstanden ist, für das Versicherungsschutz nach § 1 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter oder § 1 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
Artikel 1 V. v. 21.06.2000 BGBl. I S. 918; aufgehoben durch § 13 V. v. 21.12.2011 BGBl. I S. 3120
§ 1 GBZugV Persönliche Zuverlässigkeit
... Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, e) § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213) in der jeweils geltenden ...


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