§ 1 Versicherungspflicht
Der Halter eines Fahrzeugs im Sinne des
§ 1a Absatz 1 Nummer 1, das seinen regelmäßigen Standort im Sinne des
§ 1a Absatz 1 Nummer 2 oder seinen gewöhnlichen Standort im Sinne des
§ 1a Absatz 2 Satz 1 im Inland hat, ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer sowie weitere Personen nach Maßgabe des
§ 4 Absatz 3 Nummer 4 bis 7 eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs im Sinne des
§ 1a Absatz 3 verursachten Personenschäden, Sachschäden oder sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
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interne Verweise§ 2a PflVG Ausnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Fahrzeuge und deren Gebrauch (vom 17.04.2024) ... § 1 gilt nicht für die Halter folgender Fahrzeuge: 1. Kraftfahrzeuge nach § 3 ... nach den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschrieben ist. (2) § 1 gilt nicht für den ausschließlichen Gebrauch eines Fahrzeugs in einem Gebiet nach ... 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d, f und g der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. (3) § 1 gilt auch nicht für den Gebrauch eines Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder ...
§ 5 PflVG Zugelassene Versicherer, Pflicht der Versicherer zum Vertragsschluss (vom 17.04.2024) ... Die Versicherung nach § 1 kann nur bei einem im Inland zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugten ... Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, den in § 1 genannten Personen zur Erfüllung der Versicherungspflicht nach § 1 nach den gesetzlichen ... verpflichtet, den in § 1 genannten Personen zur Erfüllung der Versicherungspflicht nach § 1 nach den gesetzlichen Vorschriften Versicherung gegen Haftpflicht zu gewähren. ...
§ 6 PflVG Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge (vom 17.04.2024) ... Es ist verboten, ein Fahrzeug zu gebrauchen, für das die nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherung nicht besteht. (2) Ein Fahrzeug, dessen Halter ... 2 von der Versicherungspflicht befreit ist und für das keine Haftpflichtversicherung nach § 1 besteht, darf nur in einem Gebiet gebraucht werden, das 1. keine öffentliche ... nur gebraucht werden, wenn 1. für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung nach § 1 besteht und dieser Gebrauch des Fahrzeugs nicht im Versicherungsvertrag vereinbarte Obliegenheiten ...
Zitat in folgenden NormenAuslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz (AuslPflVG)
Artikel 2 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119, S. 19
§ 18 AuslPflVG Strafvorschriften ... strafbar, wenn für den Gebrauch des Fahrzeugs 1. eine Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht oder 2. die Schadenregulierung nach § 9 gewährleistet ist. ...
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Artikel 1 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199 S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 3 FZV Notwendigkeit einer Zulassung (vom 20.06.2024) ... erteilt ist und 2. jeweils eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. Die Zulassung hat durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung ...
§ 49 FZV Versicherungsnachweis ... 1 oder § 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, dass eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht, ist bei der Zulassungsbehörde durch eine Versicherungsbestätigung zu erbringen. ...
§ 51 FZV Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz ... der Zulassungsbehörde Anzeige erstatten, wenn eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes nicht oder nicht mehr besteht. Die Anzeige ist vom Versicherer entsprechend § 49 ... über den Abschluss einer neuen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes zugegangen ist und dies dem Versicherer nach § 50 Absatz 1 Nummer 3 mitgeteilt worden ist. ... für das ein Kennzeichen zugeteilt ist, keine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes , so hat der Halter das Fahrzeug unverzüglich nach Maßgabe des § 16 Absatz 1 Satz ... oder auf andere Weise, dass für ein Fahrzeug keine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht, so hat sie das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb zu setzen. Eine ...
§ 52 FZV Versicherungskennzeichen ... dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. Nach Abschluss eines Versicherungsvertrages und Zahlung der Prämie hat der ...
§ 56 FZV Versicherungsplakette ... der Nachweis, dass für das Kraftfahrzeug eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht. (2) Die Vorschriften über das Versicherungskennzeichen nach den ...
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Artikel 1 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 115 VVG Direktanspruch (vom 17.04.2024) ... machen, 1. wenn es sich um eine Haftpflichtversicherung zur Erfüllung einer nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes oder nach § 3 des Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes bestehenden ...
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
neugefasst durch B. v. 18.01.2001 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 8d G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 116 SGB X Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige (vom 17.04.2024) ... der Schaden bei dem Betrieb eines Fahrzeugs entstanden ist, für das Versicherungsschutz nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes oder § 3 des Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes besteht. Der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
V. v. 22.02.2013 BGBl. I S. 347
Artikel 1 1. PBZugVÄndV ... Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, e) § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213) in der jeweils geltenden ... Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, e) § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213) in der jeweils geltenden ...
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes - Gesetz zum autonomen Fahren
G. v. 12.07.2021 BGBl. I S. 3108
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Artikel 1 AuslPflVNOG Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes ... wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 1 Pflichtversicherung". 2. § 1 wird durch die folgenden §§ 1 und 1a ersetzt: „§ 1 ... „Abschnitt 1 Pflichtversicherung". 2. § 1 wird durch die folgenden §§ 1 und 1a ersetzt: „§ 1 Versicherungspflicht Der Halter eines ... 2. § 1 wird durch die folgenden §§ 1 und 1a ersetzt: „ § 1 Versicherungspflicht Der Halter eines Fahrzeugs im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer ... von der Versicherungspflicht für bestimmte Fahrzeuge und deren Gebrauch (1) § 1 gilt nicht für die Halter folgender Fahrzeuge: 1. Kraftfahrzeuge nach § 3 ... nach den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschrieben ist. (2) § 1 gilt nicht für den ausschließlichen Gebrauch eines Fahrzeugs in einem Gebiet nach ... 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d, f und g der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. (3) § 1 gilt auch nicht für den Gebrauch eines Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder ... ohne Zustimmung des Bundesrates den Umfang des zur Erfüllung der Versicherungspflicht nach § 1 notwendigen Versicherungsschutzes. Das gilt auch für den Fall, dass durch Gesetz oder ... b) In Absatz 1 wird nach dem Wort „Versicherung" die Angabe „nach § 1 " eingefügt. c) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Satz ... Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, den in § 1 genannten Personen zur Erfüllung der Versicherungspflicht nach § 1 nach den gesetzlichen ... verpflichtet, den in § 1 genannten Personen zur Erfüllung der Versicherungspflicht nach § 1 nach den gesetzlichen Vorschriften Versicherung gegen Haftpflicht zu gewähren." ... Mindesthöhen der Versicherungssummen an diejenigen für eine Haftpflichtversicherung nach § 1 anzugleichen." 11. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 ... Fahrzeuge (1) Es ist verboten, ein Fahrzeug zu gebrauchen, für das die nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherung nicht besteht. (2) Ein Fahrzeug, dessen Halter ... 2 von der Versicherungspflicht befreit ist und für das keine Haftpflichtversicherung nach § 1 besteht, darf nur in einem Gebiet gebraucht werden, das 1. keine öffentliche ... nur gebraucht werden, wenn 1. für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung nach § 1 besteht und dieser Gebrauch des Fahrzeugs nicht im Versicherungsvertrag vereinbarte Obliegenheiten ...
Artikel 7 AuslPflVNOG Folgeänderungen ... 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 102) geändert worden ist, werden die Wörter „ § 1 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter oder § 1 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische ... ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger" durch die Wörter „ § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes oder § 3 des Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes" ersetzt. (4) ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Zitate in aufgehobenen TitelnBerufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
Artikel 1 V. v. 21.06.2000 BGBl. I S. 918; aufgehoben durch § 13 V. v. 21.12.2011 BGBl. I S. 3120
§ 1 GBZugV Persönliche Zuverlässigkeit ... Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, e) § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213) in der jeweils geltenden ...
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