Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 1 - Pflegeberufegesetz (PflBG)

Artikel 1 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe Artikel 15; FNA: 2124-25 Hebammen und Heilhilfsberufe
| |

§ 1 Führen der Berufsbezeichnung



1Wer die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau" oder „Pflegefachmann" führen will, bedarf der Erlaubnis. 2Personen mit einer Ausbildung nach Teil 3 führen die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau" oder „Pflegefachmann" mit dem akademischen Grad.





 

Frühere Fassungen von § 1 PflBG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.12.2023Artikel 2 Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
vom 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 PflBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PflBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 PflBG Vorbehaltene Tätigkeiten (vom 16.12.2023)
... Aufgaben nach Absatz 2 dürfen beruflich nur von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 durchgeführt werden. Ruht die Erlaubnis nach § 3 Absatz 3 Satz 1, dürfen ... 3 Nummer 1 Buchstabe d. (3) Wer als Arbeitgeber Personen ohne eine Erlaubnis nach § 1 oder Personen, deren Erlaubnis nach § 3 Absatz 3 Satz 1 ruht, in der Pflege beschäftigt, ...
§ 14 PflBG Ausbildung im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Absatz 3c oder § 64d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 16.12.2023)
... 5 gelten entsprechend für Personen, die bereits zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 berechtigt sind. Die erworbenen erweiterten Kompetenzen werden zum Abschluss des ...
§ 41 PflBG Gleichwertigkeit entsprechender Ausbildungen (vom 16.12.2023)
... Für Personen, die eine Erlaubnis nach § 1 beantragen, gilt die Voraussetzung des § 2 Nummer 1 als erfüllt, wenn aus einem ... (4) Absatz 3 gilt entsprechend für Personen, die 1. eine Erlaubnis nach § 1 beantragen und über einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ...
§ 42 PflBG Erlaubnis bei Vorlage von Nachweisen anderer EWR-Vertragsstaaten (vom 16.12.2023)
... die die Voraussetzungen nach § 2 Nummer 2 bis 4 erfüllen und eine Erlaubnis nach § 1 aufgrund der Vorlage eines Ausbildungsnachweises beantragen, 1. der von der ... die die Voraussetzungen nach § 2 Nummer 2 bis 4 erfüllen und die eine Erlaubnis nach § 1 aufgrund der Vorlage eines Ausbildungsnachweises beantragen, der in Polen für ... Gesetze enthalten ist. (3) Antragstellende Personen, die die Erlaubnis nach § 1 aufgrund einer in Rumänien abgeleisteten Ausbildung im Beruf der Krankenschwester oder des ... 3 fallen, die Voraussetzungen nach § 2 Nummer 2 bis 4 erfüllen und eine Erlaubnis nach § 1 aufgrund der Vorlage eines vor dem nach § 41 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang V Nummer ...
§ 44 PflBG Dienstleistungserbringende Personen (vom 16.12.2023)
... Geltungsbereich dieses Gesetzes ausüben. Sie führen die Berufsbezeichnung nach § 1 ohne Erlaubnis und dürfen die Tätigkeiten nach § 4 Absatz 2 ausüben.  ...
§ 45 PflBG Rechte und Pflichten (vom 16.12.2023)
... dieses Gesetzes die gleichen Rechte und Pflichten wie Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 oder § 58 Absatz 1 oder Absatz ...
§ 47 PflBG Bescheinigungen der zuständigen Behörde (vom 16.12.2023)
... oder der Altenpflegerin oder des Altenpflegers auf Grund einer Erlaubnis nach § 1 oder § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 ausübt, ist auf Antrag für Zwecke der ...
§ 48a PflBG Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung (vom 16.12.2023)
... und Pflichten wie eine Person mit einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 . Sie dürfen insbesondere eine oder mehrere vorbehaltene Tätigkeiten nach ...
§ 48b PflBG Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung (vom 16.12.2023)
... und Pflichten wie eine Person mit einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 . Sie dürfen insbesondere eine oder mehrere vorbehaltene Tätigkeiten nach ...
§ 51 PflBG Vorwarnmechanismus (vom 16.12.2023)
... und der Schweiz über 1. den Widerruf oder die Rücknahme der Erlaubnis nach § 1 oder § 58 Absatz 1 oder Absatz 2, die sofort vollziehbar oder unanfechtbar sind,  ...
§ 52 PflBG Weitere Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden (vom 16.12.2023)
... Die Entscheidung, ob die Erlaubnis erteilt wird, die Berufsbezeichnung nach § 1 oder § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 zu führen, trifft die zuständige Behörde des ...
§ 56 PflBG Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Finanzierung; Verordnungsermächtigungen (vom 01.01.2024)
... der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und die Urkunde für die Erlaubnis nach § 1 oder § 58 Absatz 1 oder Absatz 2, 3. das Nähere zur Gliederung und ...
§ 57 PflBG Bußgeldvorschriften (vom 16.12.2023)
... Ordnungswidrig handelt, wer 1. ohne Erlaubnis nach § 1 , § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 eine dort genannte Berufsbezeichnung führt, 2. ...
§ 64 PflBG Fortgeltung der Berufsbezeichnung (vom 16.12.2023)
... Fassung bleibt durch dieses Gesetz unberührt. Sie gilt zugleich als Erlaubnis nach § 1 Satz 1 . Die die Erlaubnis nach § 1 Satz 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend ... Sie gilt zugleich als Erlaubnis nach § 1 Satz 1. Die die Erlaubnis nach § 1 Satz 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend ...
§ 64a PflBG Anspruch auf die Wahl einer anderen Berufsbezeichnung (vom 16.12.2023)
... der Berufsbezeichnung „Pflegefachperson" beantragen. Die die Erlaubnis nach § 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Ist eine Urkunde für die ... Berufsbezeichnung „Altenpflegefachperson" beantragen. Die die Erlaubnis nach § 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Ist eine Urkunde für die ... und Kinderkrankenpflegefachperson" beantragen. Die die Erlaubnis nach § 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Ist eine Urkunde für die ... „Gesundheits- und Krankenpflegefachperson" beantragen. Die die Erlaubnis nach § 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Ist eine Urkunde für die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV)
Artikel 1 V. v. 04.11.2020 BGBl. I S. 2295; zuletzt geändert durch Artikel 8z6 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 9 ATA-OTA-APrV Qualifikation der Praxisanleitung (vom 16.12.2023)
... und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes verfügt oder b) nach § 1 , § 58 Absatz 1 oder 2 oder nach § 64 des Pflegeberufegesetzes verfügt und eine ...

Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
neugefasst durch B. v. 10.04.1991 BGBl. I S. 886; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
§ 17b KHG Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser, Verordnungsermächtigung (vom 16.12.2023)
... Personen, die über die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach § 1 des Pflegeberufegesetzes oder § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes verfügen oder deren Erlaubnis ...
§ 26e KHG Erneute Sonderleistung an Pflegefachkräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie (vom 16.12.2023)
... Absatzes 2 sind Personen, die über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 , § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 64 des Pflegeberufegesetzes, auch in Verbindung mit ...

Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572; zuletzt geändert durch Artikel 4a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 1 PflAPrV Inhalt und Gliederung der Ausbildung (vom 16.12.2023)
... 4 gilt entsprechend. (6) Unter unmittelbarer Aufsicht von Inhabern einer Erlaubnis nach § 1 , § 58 Absatz 1, § 58 Absatz 2 oder § 64 des Pflegeberufegesetzes sollen ab der ...
§ 4 PflAPrV Praxisanleitung (vom 16.12.2023)
... die über mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Inhaberin oder Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 , nach § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 oder nach § 64 des Pflegeberufegesetzes in den letzten ...
§ 33 PflAPrV Prüfungsausschuss (vom 16.12.2023)
... 2 Nummer 3 oder 4 müssen über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 , § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 64 des Pflegeberufegesetzes verfügen. ...
§ 40 PflAPrV Erfolgreicher Abschluss der hochschulischen Pflegeausbildung, Zeugnis (vom 16.12.2023)
... nicht insgesamt erfolgreich abgeschlossen worden, ist eine Erlaubniserteilung nach § 1 des Pflegeberufegesetzes ausgeschlossen. (2) Das Zeugnis zur hochschulischen Pflegeausbildung stellt ...
§ 42 PflAPrV Erlaubnisurkunde (vom 16.12.2023)
... für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes , nach § 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes, nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes ... zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes, nach § 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes , nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes oder nach § 58 Absatz 2 des ...
§ 43 PflAPrV Allgemeines Verfahren, Bescheide, Fristen (vom 16.12.2023)
...  1. die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau" oder „Pflegefachmann" nach § 1 des Pflegeberufegesetzes zu führen, 2. die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und ...
§ 43a PflAPrV Erforderliche Unterlagen (vom 16.12.2023)
... Personen, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 des Pflegeberufegesetzes auf Grund einer außerhalb des Geltungsbereichs des Pflegeberufegesetzes erworbenen ...
§ 45 PflAPrV Inhalt und Durchführung der Kenntnisprüfung nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes (vom 16.12.2023)
... der Kenntnisprüfung sind: 1. bei Personen, die eine Erlaubnis nach § 1 des Pflegeberufegesetzes beantragen, die Kompetenzbereiche I bis V der Anlage 2, 2. bei Personen, die eine ... als dem der praktischen Prüfung und bezieht sich bei Personen, die eine Erlaubnis nach § 1 des Pflegeberufegesetzes beantragen, auf eine andere Altersstufe der zu pflegenden Menschen. (3) Der ...
§ 45a PflAPrV Inhalt und Durchführung der Kenntnisprüfung nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes als anwendungsorientierte Parcoursprüfung (vom 16.12.2023)
... Parcoursprüfung sind: 1. bei Personen, die eine Erlaubnis nach § 1 des Pflegeberufegesetzes beantragen, die Kompetenzbereiche I bis V der Anlage 2, 2. bei Personen, die eine ...
§ 47 PflAPrV Inhalt und Durchführung der Eignungsprüfung nach § 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes (vom 16.12.2023)
... in der praktischen Prüfung nachzuweisen: 1. von Personen, die eine Erlaubnis nach § 1 des Pflegeberufegesetzes beantragen, die Kompetenzen aus den Kompetenzbereichen I bis V der Anlage 2, 2. von ...
§ 48 PflAPrV Nachweis der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz (vom 16.12.2023)
... den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz verfügt und eine Erlaubnis nach § 1 , § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes beantragt, kann zum Nachweis, dass bei ...

Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1622; zuletzt geändert durch Artikel 3a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 22 PflAFinV Erhebungsmerkmale (vom 01.01.2024)
... Beendigung der Ausbildung einschließlich Art des Abschlusses (kein Abschluss, Abschluss nach § 1 des Pflegeberufegesetzes , Abschluss nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 2 des ...
Anlage 2 PflAFinV (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1) Erforderliche Angaben zur Festsetzung der Ausbildungsbudgets (vom 01.01.2024)
... des Abschlusses der Ausbildung einschließlich der Art (kein Abschluss, Abschluss nach § 1 des Pflegeberufegesetzes , Abschluss nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 2 des ...

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)
V. v. 09.11.2020 BGBl. I S. 2357; zuletzt geändert durch Artikel 8z5 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 2 PpUGV Begriffsbestimmungen (vom 16.12.2023)
... sind Personen, die über die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach § 1 , § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes verfügen oder deren Erlaubnis zum ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 137j SGB V Pflegepersonalquotienten, Verordnungsermächtigung (vom 28.03.2024)
... Pflegepersonal, das nicht über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 des Pflegeberufegesetzes , § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes oder § 64 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
Artikel 1 GVWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 20.07.2021)
... Pflegepersonal, das nicht über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes , § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes oder § 64 des ...

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1990
Artikel 3 GKV-FinStG Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
... Personen, die über die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes oder § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes verfügen oder deren Erlaubnis ...

Pflegebonusgesetz
G. v. 28.06.2022 BGBl. I S. 938, BGBl. 2023 I Nr. 42
Artikel 1 PfleBoG Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
... Absatzes 2 sind Personen, die über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 , § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 64 des Pflegeberufegesetzes, auch in Verbindung mit ...

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 10 PpSG Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 des Krankenpflegegesetzes oder nach § 1 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes oder § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes" eingefügt. 1a. § 5 ...

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 2 PflStudStG Weitere Änderung des Pflegeberufegesetzes
... Berufsbezeichnung". d) Die Angabe zu der Anlage wird aufgehoben. 1a. § 1 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ... aufgehoben. 1b. In § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 wird jeweils die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. 2. In § 5 Absatz 1 ... Satz 1 und Absatz 3 wird jeweils die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt. 2. In § 5 Absatz 1 Satz 1 wird nach dem Wort ... eingefügt. 4a. In § 14 Absatz 7 Satz 1 wird die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. 5. § 16 Absatz 2 ... § 14 Absatz 7 Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt. 5. § 16 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In ... 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Für Personen, die eine Erlaubnis nach § 1 beantragen, gilt die Voraussetzung des § 2 Nummer 1 als erfüllt, wenn aus einem ... d) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt und werden nach den Wörtern ... aa) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt und werden nach den Wörtern „Europäischen Wirtschaftsraum" die ... geändert: aa) In dem Satzteil vor der Aufzählung wird die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. bb) In Nummer 3 wird ... vor der Aufzählung wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt. bb) In Nummer 3 wird nach der Angabe „25. Juni 1991" ein ... eingefügt. b) In den Absätzen 2 und 3 Satz 1 wird jeweils die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. c) In Absatz 4 Satz 1 ... 2 und 3 Satz 1 wird jeweils die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt. c) In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" ... die Angabe „§ 1" ersetzt. c) In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" und werden die Wörter „der Anlage ... c) In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " und werden die Wörter „der Anlage zu diesem Gesetz" durch die Wörter ... dieses Gesetzes ausüben." bb) In Satz 2 wird die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. b) Absatz 2 Satz 1 wird ... bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt. b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... der Berufsbezeichnung" ersetzt. 10a. In § 45 wird die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. 11. In § 47 Satz 1 ... 10a. In § 45 wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt. 11. In § 47 Satz 1 werden jeweils nach den Wörtern ... die Wörter „oder der Schweiz" eingefügt und wird die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. 12. In § 48 Absatz ... eingefügt und wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt. 12. In § 48 Absatz 3 werden nach den Wörtern ... und Pflichten wie eine Person mit einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 . Sie dürfen insbesondere eine oder mehrere vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 ... und Pflichten wie eine Person mit einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 . Sie dürfen insbesondere eine oder mehrere vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 ... 13a. In § 51 Absatz 1 Nummer 1 und § 52 Absatz 1 wird jeweils die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. 14. Nach § 52 ... § 52 Absatz 1 wird jeweils die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt. 14. Nach § 52 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: ... der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und die Urkunde für die Erlaubnis nach § 1 oder § 58 Absatz 1 oder Absatz 2, 3. das Nähere zur Gliederung und ... Berufsausübung." 17a. In § 57 Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. 17b. In § 64 Satz 2 ... § 57 Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt. 17b. In § 64 Satz 2 und 3 werden jeweils die Wörter ... 1" ersetzt. 17b. In § 64 Satz 2 und 3 werden jeweils die Wörter „ § 1 Absatz 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 1 Satz 1" ersetzt. 18. Nach § 64 ... und 3 werden jeweils die Wörter „§ 1 Absatz 1 Satz 1" durch die Angabe „ § 1 Satz 1" ersetzt. 18. Nach § 64 wird folgender § 64a eingefügt: ... Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachperson" beantragen. Die die Erlaubnis nach § 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Ist eine Urkunde für die Erlaubnis ... der Berufsbezeichnung „Altenpflegefachperson" beantragen. Die die Erlaubnis nach § 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Ist eine Urkunde für die Erlaubnis ... „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson" beantragen. Die die Erlaubnis nach § 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Ist eine Urkunde für die Erlaubnis ... „Gesundheits- und Krankenpflegefachperson" beantragen. Die die Erlaubnis nach § 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Ist eine Urkunde für die Erlaubnis ...
Artikel 2a PflStudStG Weitere Änderung des Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2025
... für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Satz 2 verfügen". 2. § 37 wird wie folgt geändert: a) Dem ... für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Satz 2 verfügen Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der ... Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Satz 2 verfügen, können die für eine erweiterte heilkundliche Tätigkeit nach § ...
Artikel 3 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung
... nach dem Wort „Abschlusses" die Wörter „(kein Abschluss, Abschluss nach § 1 des Pflegeberufegesetzes , Abschluss nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 2 des ... des Abschlusses der Ausbildung einschließlich der Art (kein Abschluss, Abschluss nach § 1 des Pflegeberufegesetzes , Abschluss nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 2 des ...
Artikel 4 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
... Unterlagen (1) Personen, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 des Pflegeberufegesetzes auf Grund einer außerhalb des Geltungsbereichs des Pflegeberufegesetzes erworbenen ... Parcoursprüfung sind: 1. bei Personen, die eine Erlaubnis nach § 1 des Pflegeberufegesetzes beantragen, die Kompetenzbereiche I bis V der Anlage 2, 2. bei Personen, die eine ...
Artikel 4a PflStudStG Weitere Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung zum 1. Januar 2025
... die Ausbildung nach Teil 3 des Pflegeberufegesetzes enthält die Urkunde nach § 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes einen Hinweis auf die erweiterten heilkundlichen Kompetenzen nach § 37 Absatz 2 Satz 2 des ...