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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.07.2024

§ 1 - Raumausstattermeisterverordnung (RaumausMstrV)

V. v. 04.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 239
Geltung ab 01.07.2024; FNA: 7110-3-212 Handwerk im Allgemeinen

§ 1 Gegenstand



Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die Bestimmungen zur Durchführung der Meisterprüfung im Raumausstatter-Handwerk.