§ 1 - Schiffsausrüstungsverordnung (SchAusrV)

§ 1 Anwendungsbereich


§ 1 wird in 13 Vorschriften zitiert

(1) Diese Verordnung regelt die Anforderungen an Schiffsausrüstung und das Verfahren zur Feststellung des Erfüllens der Anforderungen an Schiffsausrüstung,

1.
mit der ein Schiff unter deutscher Flagge nach internationalen Instrumenten ausgestattet oder auszustatten ist oder

2.
die in Deutschland auf dem Markt bereitgestellt wird und einer Zulassungspflicht nach der Durchführungsverordnung nach Artikel 35 Absatz 2 der Richtlinie 2014/90/EU unterliegt.

(2) Ausstattungspflichten eines Schiffes unter deutscher Flagge nach internationalen Instrumenten, insbesondere nach der Schiffssicherheitsverordnung, bleiben unberührt.

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Zitierungen von § 1 SchAusrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 SchAusrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchAusrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SchAusrV Begriffsbestimmungen
... zulassungspflichtige Anlagen, Instrumente und Geräte für den Schiffsbetrieb, die § 1 Absatz 1 Nummer 2 unterfallen; 25. „Schiffseigentümer" jede natürliche oder ...
§ 4 SchAusrV Anforderungen an Schiffsausrüstung
... Wirtschaftsakteur darf Schiffsausrüstung im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 nur dann auf dem Markt bereitstellen, wenn diese im Zeitpunkt der Bereitstellung 1. den ...
§ 5 SchAusrV Voraussetzungen für das Ausstellen von Schiffsausrüstung ohne Zulassung
... juristische Person darf nicht zugelassene Schiffsausrüstung, die einer Zulassungspflicht nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 unterliegt, nur dann zu Zwecken der Werbung ausstellen, wenn sie deutlich darauf hinweist, dass ...
§ 6 SchAusrV Ausnahmen aufgrund technischer Neuerungen
... genehmigen, wenn 1. es sich um zulassungspflichtige Schiffsausrüstung im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 handelt, 2. die Schiffsausrüstung über technische Neuerungen verfügt, ... Schiffsausrüstung gleichwertig zu zulassungspflichtiger Schiffsausrüstung im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 ist. (2) Vor Erteilung der Genehmigung nach Absatz 1 hat die ... über die Gleichwertigkeit zu zulassungspflichtiger Schiffsausrüstung im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 auszustellen. Diese ist an Bord mitzuführen. (3) Im Falle von Funk- oder ...
§ 8 SchAusrV Ausnahmen für Häfen außerhalb der Europäischen Union
... Muss Schiffsausrüstung nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 in einem Hafen außerhalb der Europäischen Union ersetzt werden, so kann die nach § ...
§ 9 SchAusrV Ausnahmen für nicht verfügbare Ausrüstung
... Ist eine bestimmte Schiffsausrüstung, die § 1 Absatz 1 Nummer 2 unterliegt, mit Steuerrad-Kennzeichen auf dem Markt nicht verfügbar, kann die zuständige ...
§ 10 SchAusrV EU-Konformitätsbewertungsverfahren
... Ein Wirtschaftsakteur darf nur Schiffsausrüstung im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 in Verkehr bringen, die zuvor ein EU-Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 15 Absatz 1 ...
§ 19 SchAusrV Erteilung der Befugnis
... festgestellt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle für Schiffsausrüstung nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 die Anforderungen nach den §§ 14 bis 17 erfüllt, so hat es dieser die Befugnis zu ...
§ 21 SchAusrV Pflichten der Konformitätsbewertungsstelle
...  (6) Die Konformitätsbewertungsstelle für Schiffsausrüstung nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 hat in der Koordinierungsgruppe notifizierter Stellen, die im Rahmen der Richtlinie 2014/90/EU ...
§ 23 SchAusrV Zuständigkeit und Aufgaben
... Befugnis im Sinne des Absatzes 1 erteilt hat. Es hat bei Schiffsausrüstung nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 die Europäische Kommission über das Verfahren zur Bewertung und Erteilung der Befugnis ...
§ 29 SchAusrV Befugnisse und Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde für Schiffsausrüstung
... Hydrographie ist Marktüberwachungsbehörde für Schiffsausrüstung im Sinne von § 1 Absatz 1 Nummer 2 . (2) Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besitzt die ...
§ 30 SchAusrV Formale Nichtkonformität
... Eine formale Nichtkonformität liegt bei Schiffsausrüstung im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 vor, wenn 1. der Hersteller das Steuerrad-Kennzeichen unter Verstoß gegen § ...
§ 34 SchAusrV Einflaggung
... Ausrüstung daraufhin zu überprüfen, ob 1. sie mit den Anforderungen nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 übereinstimmt, 2. für sie die erforderliche Zulassung erteilt worden ist ...


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