§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung regelt die Anforderungen an Schiffsausrüstung und das Verfahren zur Feststellung des Erfüllens der Anforderungen an Schiffsausrüstung,
- 1.
- mit der ein Schiff unter deutscher Flagge nach internationalen Instrumenten ausgestattet oder auszustatten ist oder
- 2.
- die in Deutschland auf dem Markt bereitgestellt wird und einer Zulassungspflicht nach der Durchführungsverordnung nach Artikel 35 Absatz 2 der Richtlinie 2014/90/EU unterliegt.
(2) Ausstattungspflichten eines Schiffes unter deutscher Flagge nach internationalen Instrumenten, insbesondere nach der
Schiffssicherheitsverordnung, bleiben unberührt.
interne Verweise§ 2 SchAusrV Begriffsbestimmungen ... zulassungspflichtige Anlagen, Instrumente und Geräte für den Schiffsbetrieb, die § 1 Absatz 1 Nummer 2 unterfallen; 25. „Schiffseigentümer" jede natürliche oder ...
§ 6 SchAusrV Ausnahmen aufgrund technischer Neuerungen ... genehmigen, wenn 1. es sich um zulassungspflichtige Schiffsausrüstung im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 handelt, 2. die Schiffsausrüstung über technische Neuerungen verfügt, ... Schiffsausrüstung gleichwertig zu zulassungspflichtiger Schiffsausrüstung im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 ist. (2) Vor Erteilung der Genehmigung nach Absatz 1 hat die ... über die Gleichwertigkeit zu zulassungspflichtiger Schiffsausrüstung im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 auszustellen. Diese ist an Bord mitzuführen. (3) Im Falle von Funk- oder ...
§ 19 SchAusrV Erteilung der Befugnis ... festgestellt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle für Schiffsausrüstung nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 die Anforderungen nach den §§ 14 bis 17 erfüllt, so hat es dieser die Befugnis zu ...
§ 23 SchAusrV Zuständigkeit und Aufgaben ... Befugnis im Sinne des Absatzes 1 erteilt hat. Es hat bei Schiffsausrüstung nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 die Europäische Kommission über das Verfahren zur Bewertung und Erteilung der Befugnis ...
§ 30 SchAusrV Formale Nichtkonformität ... Eine formale Nichtkonformität liegt bei Schiffsausrüstung im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 vor, wenn 1. der Hersteller das Steuerrad-Kennzeichen unter Verstoß gegen § ...
§ 34 SchAusrV Einflaggung ... Ausrüstung daraufhin zu überprüfen, ob 1. sie mit den Anforderungen nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 übereinstimmt, 2. für sie die erforderliche Zulassung erteilt worden ist ...
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