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§ 1 - Zweites Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG2)

§ 1 Zusätzliche Altersversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk



(1) Die Rechtsnormen des Tarifvertrags über eine zusätzliche Altersversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk vom 23. November 2005 gelten in der aus der Anlage 1 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zur Beendigung des Tarifvertrags.

(2) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2012 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über eine zusätzliche Altersversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk vom 23. November 2005 in der aus der Anlage 2 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(3) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2008 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über eine zusätzliche Altersversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk in der aus der Anlage 3 ersichtlichen Fassung vom 23. November 2005 in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(4) Die Rechtsnormen des Tarifvertrags über den Beginn der Leistungsverpflichtung für eine überbetriebliche Zusatzversorgung von Arbeitnehmern in Betrieben des Beitrittsgebiets im Maler- und Lackiererhandwerk vom 23. November 1992 gelten in der aus der Anlage 4 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zur Beendigung des Tarifvertrags.

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Zitierungen von § 1 SokaSiG2

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 SokaSiG2 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SokaSiG2 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 SokaSiG2 Persönlicher Anwendungsbereich
... im Sinne der §§ 1 bis 38 sind die unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags fallenden ...
§ 41 SokaSiG2 Geltung der tarifvertraglichen Rechtsnormen
... Die tarifvertraglichen Rechtsnormen, auf die in den §§ 1 bis 38 verwiesen wird, gelten unabhängig davon, ob die Tarifverträge wirksam ...
Anlagen SokaSiG2
... Altersversorgung im Maler und Lackiererhandwerk 5 Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 ) 5 Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2) 16 ... Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) 5 Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 ) 16 Anlage 3 (zu § 1 Absatz 3) 26 ... 2 (zu § 1 Absatz 2) 16 Anlage 3 (zu § 1 Absatz 3 ) 26 Anlage 4 (zu § 1 Absatz 4) 36 ... 3 (zu § 1 Absatz 3) 26 Anlage 4 (zu § 1 Absatz 4 ) 36 Urlaubsregelungen im Maler- und Lackiererhandwerk ...