§ 1 - Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung (WpI-InhKontrollV)

V. v. 11.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 9
Geltung ab 16.01.2024; FNA: 7610-23-3 Aufsichtsrechtliche Vorschriften

§ 1 Zielunternehmen


§ 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

Zielunternehmen im Sinne dieser Verordnung ist das Wertpapierinstitut im Sinne des § 2 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes, an dem eine bedeutende Beteiligung im Sinne des § 2 Absatz 23 des Wertpapierinstitutsgesetzes erworben, verändert oder aufgegeben werden soll oder eine bedeutende Beteiligung im Sinne des § 2 Absatz 23 des Wertpapierinstitutsgesetzes unabsichtlich erworben, verändert oder aufgegeben wurde.

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Zitierungen von § 1 WpI-InhKontrollV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 WpI-InhKontrollV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpI-InhKontrollV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 WpI-InhKontrollV (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) Formular WpI-EENP Anzeige über Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine natürliche Person (Anzeige nach § 24 Absatz 1 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
... Januar 2024 von 40 Ggf. weitere Anlagen (vom interessierten Erwerber auszufüllen) 01Nach § 1 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 7 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946. 02Nur anzugeben, sofern ...
Anlage 2 WpI-InhKontrollV (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Formular WpI-EEKNP Anzeige über Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine nicht natürliche Person (Anzeige nach § 24 Absatz 1 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
... Januar 2024 von 40 Ggf. weitere Anlagen (vom interessierten Erwerber auszufüllen) 01Nach § 1 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 7 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946. 02Nur anzugeben, sofern ...
Anlage 5 WpI-InhKontrollV (zu § 9 Absatz 1) Formular WpI-AV Anzeige über die Aufgabe oder Verringerung einer bedeutenden Beteiligung (Anzeige nach § 24 Absatz 2 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes)
... einer bedeutenden Beteiligung an dem folgenden Wertpapierinstitut (Zielunternehmen nach § 1 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 7 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946) an: Firma (laut ...


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