§ 1 - Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)

Artikel 1 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 26.06.2021; FNA: 7610-23 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 1 Anwendungsbereich


§ 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

Dieses Gesetz ist auf Wertpapierinstitute mit Sitz oder Tätigkeit im Inland anzuwenden.

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Zitierungen von § 1 WpIG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 WpIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 86 WpIG Übergangsvorschriften für bestehende Wertpapierinstitute
... Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes für das Finanzkommissionsgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 , das Emissionsgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10, die Finanzdienstleistungen ... nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4, das Emissionsgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 , die Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 bis 5 oder 12 oder für ... Emissionsgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10, die Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 bis 5 oder 12 oder für das Eigengeschäft nach § 32 Absatz 1a Satz 1, 2 oder 4 des ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV)
V. v. 13.10.2014 BGBl. I S. 1603; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 4 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
§ 18 BsGaV Allgemeines (vom 26.06.2021)
... § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes, c) eines Wertpapierinstituts im Sinne des § 1 Absatz 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes oder d) eines vergleichbaren Unternehmens im Sinne des ausländischen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 7 WpIGEG Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes, c) eines Wertpapierinstituts im Sinne des § 1 Absatz 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes oder d) eines vergleichbaren Unternehmens im Sinne des ausländischen ...


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