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§ 1a - Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)

V. v. 30.08.2021 BAnz AT 31.08.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 29.12.2022 BAnz AT 30.12.2022 V1
Geltung ab 01.09.2021 bis 31.12.2022; FNA: 860-5-76 Sozialgesetzbuch
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§ 1a (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 1a CoronaImpfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.04.2023Artikel 2 Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
vom 29.12.2022 BAnz AT 30.12.2022 V1
aktuell vorher 25.05.2022Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
vom 23.05.2022 BAnz AT 24.05.2022 V1
aktuellvor 25.05.2022Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1a CoronaImpfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a CoronaImpfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CoronaImpfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 23.05.2022 BAnz AT 24.05.2022 V1
Artikel 1 5. CoronaImpfVÄndV
...  2. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 1 folgende Angabe zu § 1a eingefügt: „§ 1a Schutzimpfung gegen weitere übertragbare ... wird nach der Angabe zu § 1 folgende Angabe zu § 1a eingefügt: „ § 1a Schutzimpfung gegen weitere übertragbare Krankheiten". 3. In § 1 Absatz ... die Angabe „§ 22a Absatz 5" ersetzt. 4. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Schutzimpfung gegen weitere übertragbare ... ersetzt. 4. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „ § 1a Schutzimpfung gegen weitere übertragbare Krankheiten (1) Die in Artikel 2 des ... 1 Absatz 2" die Wörter „sowie der Anspruch auf Versorgung mit Schutzimpfungen nach § 1a " eingefügt und wird das Wort „umfasst" durch das Wort „umfassen" ... b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Die in § 1a Absatz 1 Satz 1 genannten Schutzimpfungen werden im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten durch von den ... oder mobile Impfteams erbracht. Absatz 1 Satz 4 gilt nicht für die Durchführung der in § 1a Absatz 1 Satz 1 genannten Schutzimpfungen." c) In Absatz 2 Satz 3 werden nach den Wörtern ...