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Artikel 1a - Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften (IfSGMaßAufhG k.a.Abk.)

Artikel 1a Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes


Artikel 1a wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. April 2022 AÜG § 11, § 11a

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt durch Artikel 116 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 11 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:

„Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung kann durch Vereinbarung von Kurzarbeit für den Arbeitsausfall und für die Dauer aufgehoben werden, für die dem Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gezahlt wird; eine solche Vereinbarung kann das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bis längstens zum Ablauf des 30. Juni 2022 ausschließen."

2.
§ 11a wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „für den Fall außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt" durch die Wörter „für die Zeit ab dem 1. Juli 2022" ersetzt.

b)
In Satz 3 wird die Angabe „31. Dezember 2021" durch die Angabe „30. September 2022" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 1a Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1a IfSGMaßAufhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IfSGMaßAufhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 IfSGMaßAufhG Inkrafttreten
...  (2) Artikel 1 Nummer 6 bis 8 tritt am 20. März 2022 in Kraft. (3) Die Artikel 1a und 1b treten am 1. April 2022 in ...
 
Zitat in folgenden Normen

Kurzarbeitergeldöffnungsverordnung (KugÖV)
V. v. 28.09.2022 BAnz AT 29.09.2022 V1; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 19.12.2022 BAnz AT 21.12.2022 V3
Eingangsformel KugÖV
... Grund des § 11a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, der durch Artikel 1a Nummer 2 des Gesetzes vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 466 ) geändert worden ist, verordnet die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1174
Artikel 4 RL2019/1152-UG Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 466 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 11 Absatz 2 Satz ...