Artikel 1c - Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (EGKuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1c Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 1c wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2017 SGB XI § 20

In § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 11 des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2114) geändert worden ist, werden nach der Angabe „11a" ein Komma und die Angabe „11b" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 1c Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1c EGKuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGKuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 EGKuaÄndG Inkrafttreten
...  (2) Artikel 1 Nummer 0 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. (3) Die Artikel 1a, 1c und 1d treten am 1. Januar 2017 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2424; zuletzt geändert durch Artikel 2b G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2233
Artikel 1 PSG II Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel 1c des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2408) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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