Artikel 1f - Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)

Artikel 1f Änderung des Krankenpflegegesetzes


Artikel 1f wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. April 2017 KrPflG § 19

Dem § 19 Absatz 3 des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 886) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
„Wird die Meldung nach Satz 1 mittels eines Europäischen Berufsausweises vorgenommen, ist abweichend von Satz 4 die Meldung 18 Monate nach Ausstellung des Europäischen Berufsausweises zu erneuern."

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Zitierungen von Artikel 1f HHVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1f HHVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HHVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581
Artikel 1a PflBRefG Änderung des Krankenpflegegesetzes
... § 26 des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch Artikel 1f des Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 778 ) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Dezember 2017" durch die Angabe ...


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