Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.06.2021 aufgehoben
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§ 20 - Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)

V. v. 31.03.2021 BAnz AT 01.04.2021 V1; aufgehoben durch § 17 V. v. 01.06.2021 BAnz AT 02.06.2021 V2
Geltung ab 01.04.2021 bis 06.06.2021; FNA: 860-5-71 Sozialgesetzbuch
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§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 20 ändert mWv. 1. April 2021 CoronaImpfV

1Diese Verordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft; sie tritt nach § 20i Absatz 3 Satz 15 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und § 5 Absatz 4 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes außer Kraft. 2Die Coronavirus-Impfverordnung vom 10. März 2021 (BAnz AT 11.03.2021 V1) tritt mit Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft.



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