(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.
(2) Die Laufbahnprüfung besteht aus
- 1.
- den Modulprüfungen und
- 2.
- der Bachelorarbeit.
Verordnung zur Ablösung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
V. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2883