(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Die
Artikel 14,
15 und
19 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
(3) Die
Artikel 3 und
5 treten am 1. Januar 2021 in Kraft.
Artikel 11 tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Mai 2020.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691; zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759