Die Gebühr beträgt für die Entscheidung nach
§ 78a Absatz 5 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch über einen Antrag des Herstellers zur Aufnahme in das Verzeichnis mindestens 3.000 und höchstens 9.900 Euro.
§ 25 DiPAV Sonstige Gebühren ... sofern dies nicht im Rahmen der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen nach den §§ 21 bis 23 erfolgt, oder 3. für die Einsichtnahme in Akten, es sei denn, es ist ein ...