§ 21 Entstehung der Vorauszahlungen
Die Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahrs begründet wird, mit Begründung der Steuerpflicht.
interne Verweise§ 18 GewStG Entstehung der Steuer ... Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen (§ 21 ) handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen ...
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