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§ 22
Mail bei Änderungen
§ 22 - Haushaltsgesetz 2024 (HG 2024)
G. v. 10.02.2024
BGBl. 2024 I Nr. 38
, 65
Geltung ab 01.01.2024; FNA: 63-16
Bundeshaushalt
1 weitere Fassung
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 1 Vorschrift zitiert
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 21
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→
Schlussformel
§ 22 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
§ 21
←
Inhaltsverzeichnis
→
Schlussformel
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: https://www.buzer.de/22_Haushaltsgesetz_2024.htm
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