§ 25 - Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Artikel 1 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2097 (Nr. 44); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 25.05.2018; FNA: 204-4 Datenschutz
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§ 25 Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen


§ 25 wird in 15 Vorschriften zitiert

(1) 1Die Übermittlung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen an öffentliche Stellen ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der übermittelnden Stelle oder des Dritten, an den die Daten übermittelt werden, liegenden Aufgaben erforderlich ist und die Voraussetzungen vorliegen, die eine Verarbeitung nach § 23 zulassen würden. 2Der Dritte, an den die Daten übermittelt werden, darf diese nur für den Zweck verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden. 3Eine Verarbeitung für andere Zwecke ist unter den Voraussetzungen des § 23 zulässig.

(2) 1Die Übermittlung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen an nichtöffentliche Stellen ist zulässig, wenn

1.
sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der übermittelnden Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist und die Voraussetzungen vorliegen, die eine Verarbeitung nach § 23 zulassen würden,

2.
der Dritte, an den die Daten übermittelt werden, ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegt und die betroffene Person kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat oder

3.
es zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist

und der Dritte sich gegenüber der übermittelnden öffentlichen Stelle verpflichtet hat, die Daten nur für den Zweck zu verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden. 2Eine Verarbeitung für andere Zwecke ist zulässig, wenn eine Übermittlung nach Satz 1 zulässig wäre und die übermittelnde Stelle zugestimmt hat.

(3) Die Übermittlung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist zulässig, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 und ein Ausnahmetatbestand nach Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 oder nach § 22 vorliegen.

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Zitierungen von § 25 BDSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 BDSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BDSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

BND-Gesetz (BNDG)
Artikel 4 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
§ 65l BNDG Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen (vom 01.01.2024)
... Sicherung von Verschlusssachen nach den §§ 65b bis 65d erhoben wurden, richtet sich nach § 25 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes . (2) Stellt der Bundesnachrichtendienst im Rahmen von Maßnahmen nach den ...

DRK-Suchdienstdatenschutzgesetz (DRK-SDDSG)
G. v. 02.04.2009 BGBl. I S. 690; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
§ 4 DRK-SDDSG Verarbeitung (vom 26.11.2019)
... und deren Angehörige, 2. öffentliche Stellen unter den Voraussetzungen des § 25 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes , 3. Suchdiensteinrichtungen und Hilfsorganisationen im In- und Ausland.  ...

Fahrpersonalgesetz (FPersG)
neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 640; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
§ 10 FPersG Datenschutzbestimmungen (vom 26.11.2019)
... Daten eingestellter Verfahren sind unverzüglich zu löschen. (7) § 25 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie die ...

Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 8 KWG Zusammenarbeit mit anderen Stellen (vom 26.06.2021)
... Vorbehaltlich der allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere des § 25 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes , tauschen die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank mit den zuständigen Stellen im ...

Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG)
Artikel 1 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
§ 5 SanktDG Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Ermittlung und Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
... dem nicht entgegenstehen. Für die Übermittlung personenbezogener Daten gilt § 25 des Bundesdatenschutzgesetzes . (2) Die Deutsche Bundesbank, das Bundesamt für Wirtschaft und ...

Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
Artikel 10 G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 575, 578; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 473
§ 6 SodEG Datenschutz (vom 29.05.2020)
... erforderlich sind und 2. an nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe des § 25 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes zu übermitteln. (4) Für die Berechnung des Zuschusses nach § 3 und zur ...

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 3822; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 7 WpÜG Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden im Inland (vom 26.11.2019)
... Angebotsunterlage. Bei der Übermittlung personenbezogener Daten ist § 25 Absatz 1 und 3 des Bundesdatenschutzgesetzes anzuwenden. (2) Die Bundesanstalt kann sich bei der Durchführung ihrer Aufgaben ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1055; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 6 SozSchPG II Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes
... erforderlich sind und 2. an nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe des § 25 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes zu übermitteln. (4) Für die Berechnung des Zuschusses nach § 3 und zur ...

Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Artikel 1 BNDGÄndG Änderung des BND-Gesetzes
... Sicherung von Verschlusssachen nach den §§ 65b bis 65d erhoben wurden, richtet sich nach § 25 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes . (2) Stellt der Bundesnachrichtendienst im Rahmen von Maßnahmen nach den ...

Sanktionsdurchsetzungsgesetz I
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 754
Artikel 1 SanktDG I Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
... dem nicht entgegenstehen. Für die Übermittlung personenbezogener Daten gilt § 25 des Bundesdatenschutzgesetzes . Die erhobenen personenbezogenen Daten sind spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Wegfall ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 59 2. DSAnpUG-EU Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... 3 wird wie folgt gefasst: „Bei der Übermittlung personenbezogener Daten ist § 25 Absatz 1 und 3 des Bundesdatenschutzgesetzes anzuwenden." 2. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 ...
Artikel 91 2. DSAnpUG-EU Änderung des Kreditwesengesetzes
... „Vorbehaltlich der allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere des § 25 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes , tauschen die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank mit den zuständigen Stellen im ...
Artikel 138 2. DSAnpUG-EU Änderung des Fahrpersonalgesetzes
... Person" ersetzt. f) Absatz 7 wird wie folgt gefasst: „(7) § 25 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie die ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Telekommunikationsgesetz (TKG)
G. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1190; aufgehoben durch Artikel 61 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
§ 115 TKG Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen (vom 02.04.2021)
... durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz entsprechend den §§ 21 und 24 bis 26 Abs. 1 bis 4 des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Bundesbeauftragte für den ...


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